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Das ändert sich 2024
Privat - News 21/12/2023
Arbeitsunfälle elektronisch melden, länger Geld fürs kranke Kind: Auch 2024 warten einige Neuerungen auf Sie. Wir geben ein paar wichtige Beispiele:
Krankschreiben per Telefon
Das Verfahren ist aus der Corona-Pandemie bekannt: Bei Atemwegserkrankungen konnte man sich durch einen Anruf seinem Hausarzt krankschreiben lassen. Die Krankschreibung per Telefon wurde jetzt für alle Krankheiten mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ ausgeweitet. Die Begrenzung liegt auf fünf Tagen.
Arbeitszeit sicher erfasst
Unsicher ist, wann es genau kommt: Laut dem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Arbeitgeber*innen ab 2024 die Arbeitszeit ihrer Angestellten elektronisch erfassen. Es sei denn, es gelten darüberhinausgehende Regelungen, bspw. laut Tarifvertrag. Hintergrund ist der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitende sind ausgenommen. Damit die Neuerung gilt, muss aber noch das Arbeitszeitgesetz angepasst werden. Unklar ist, wann das geschehen soll. Der entsprechende Entwurf ist noch in der Abstimmung. Möglicherweise könnte es im April so weit sein.
Mehr Geld: Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 2024 auf 12,41 Euro. Ab 2025 müssen Arbeitgeber*innen dann sogar 12,82 Euro zahlen. Die letzte Erhöhung gab es im Oktober 2023. Da waren es 12 Euro anstatt wie bisher 10,45 Euro.
Mehr Geld fürs kranke Kind
Eltern bekommen für kranke Kinder länger Geld. Ab 2024 erhalten Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, für Kinder unter 12 Jahren bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Bislang sind es zehn Tage. Für Alleinerziehende sind es ab 2024 dann 30 Tage. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld muss sich aber durch die Abbedingung der Entgeltfortzahlung aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Inflationsausgleichsprämie gilt weiter
Arbeitgeber*innen können ihren Angestellten weiterhin eine Inflationsausgleichsprämie steuerfrei bis zu einer Höhe von 3.000 Euro zahlen, sollten sie dies noch nicht getan haben. Die Summe kann auch über mehrere Auszahlungen verteilt werden. Die Regelung gilt für Prämien bis zum Ende des Jahres.
Bürgergeld steigt
563 Euro erhalten alleinstehende Erwachsene ab Januar 2024. Das sind 61 Euro mehr als bislang. Für Paare gibt es 506 (statt bislang 451) Euro. Auch für den persönlichen Schulbedarf wie Malstifte, Taschenrechner, Füller und Co. gibt es mehr Geld. Im ersten Schuljahr sind es 130 Euro anstatt 116 Euro und im zweiten dann anstatt 58 Euro künftig 65 Euro.
Arbeitsunfall elektronisch melden
Ab 2024 können Arbeitgeber von Angestellten Arbeitsunfälle nicht mehr nur auf dem Postweg, sondern auch elektronisch an die Berufsgenossenschaft sowie die Unfallkassen melden. Das gilt auch für Berufskrankheiten.
Mehr Lohn für Azubis
Ab 2024 erhalten Azubis mehr Geld. Fürs erste Lehrjahr gibt es 649 Euro. Im zweiten Lehrjahr warten 766 Euro. Im dritten sind es dann 876 Euro und im vierten 909 Euro. Die Beiträge für das zweite bis vierte Lehrjahr werden künftig gerundet.
Das Verfahren ist aus der Corona-Pandemie bekannt: Bei Atemwegserkrankungen konnte man sich durch einen Anruf seinem Hausarzt krankschreiben lassen. Die Krankschreibung per Telefon wurde jetzt für alle Krankheiten mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ ausgeweitet. Die Begrenzung liegt auf fünf Tagen.
Arbeitszeit sicher erfasst
Unsicher ist, wann es genau kommt: Laut dem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Arbeitgeber*innen ab 2024 die Arbeitszeit ihrer Angestellten elektronisch erfassen. Es sei denn, es gelten darüberhinausgehende Regelungen, bspw. laut Tarifvertrag. Hintergrund ist der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitende sind ausgenommen. Damit die Neuerung gilt, muss aber noch das Arbeitszeitgesetz angepasst werden. Unklar ist, wann das geschehen soll. Der entsprechende Entwurf ist noch in der Abstimmung. Möglicherweise könnte es im April so weit sein.
Mehr Geld: Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 2024 auf 12,41 Euro. Ab 2025 müssen Arbeitgeber*innen dann sogar 12,82 Euro zahlen. Die letzte Erhöhung gab es im Oktober 2023. Da waren es 12 Euro anstatt wie bisher 10,45 Euro.
Mehr Geld fürs kranke Kind
Eltern bekommen für kranke Kinder länger Geld. Ab 2024 erhalten Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, für Kinder unter 12 Jahren bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Bislang sind es zehn Tage. Für Alleinerziehende sind es ab 2024 dann 30 Tage. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld muss sich aber durch die Abbedingung der Entgeltfortzahlung aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Inflationsausgleichsprämie gilt weiter
Arbeitgeber*innen können ihren Angestellten weiterhin eine Inflationsausgleichsprämie steuerfrei bis zu einer Höhe von 3.000 Euro zahlen, sollten sie dies noch nicht getan haben. Die Summe kann auch über mehrere Auszahlungen verteilt werden. Die Regelung gilt für Prämien bis zum Ende des Jahres.
Bürgergeld steigt
563 Euro erhalten alleinstehende Erwachsene ab Januar 2024. Das sind 61 Euro mehr als bislang. Für Paare gibt es 506 (statt bislang 451) Euro. Auch für den persönlichen Schulbedarf wie Malstifte, Taschenrechner, Füller und Co. gibt es mehr Geld. Im ersten Schuljahr sind es 130 Euro anstatt 116 Euro und im zweiten dann anstatt 58 Euro künftig 65 Euro.
Arbeitsunfall elektronisch melden
Ab 2024 können Arbeitgeber von Angestellten Arbeitsunfälle nicht mehr nur auf dem Postweg, sondern auch elektronisch an die Berufsgenossenschaft sowie die Unfallkassen melden. Das gilt auch für Berufskrankheiten.
Mehr Lohn für Azubis
Ab 2024 erhalten Azubis mehr Geld. Fürs erste Lehrjahr gibt es 649 Euro. Im zweiten Lehrjahr warten 766 Euro. Im dritten sind es dann 876 Euro und im vierten 909 Euro. Die Beiträge für das zweite bis vierte Lehrjahr werden künftig gerundet.