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    Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz

    ÖRAG Rechtsschutzversicherung

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Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz

Betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsunfälle oder Ärger mit den Behörden? Mit Ihrem Arbeitgeber-Rechtsschutz können Sie sich als Unternehmer oder Unternehmerin entspannt zurücklehnen.

Übrigens: Bei Abschluss des Arbeitgeber-Rechtsschutzes und eines weiteren Bausteins ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, Ihre*n Lebenspartner*in und Ihre mitversicherten Kinder inklusive!

Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem Rundum-Schutz– für Firmen – inklusive Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum-und Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Beispiele für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz

Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Die Leistungen einer Mitarbeiterin von Ihnen sind nicht mehr zufriedenstellend. Es kommt wiederholt zu Kundenbeschwerden. Sie kündigen der Mitarbeiterin daher. Diese geht mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen Sie vor.
  • Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht.
  • Gegen Ihr Unternehmen wird eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen festgesetzt. Hiergegen wollen Sie klagen.
  • Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Dies können Sie nicht hinnehmen.
  • Ihre Mitarbeiterin fällt nach einem unverschuldeten Unfall für fünf Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.
  • Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.
  • Eine Kundin hat Sie wegen angeblicher Weitergabe ihrer persönlichen Daten angezeigt. Es wird ein Strafverfahren gegen Sie als verantwortlichen Geschäftsführer eingeleitet. Sie beauftragen eine Rechtsanwältin.

Versicherte Personen

Versichert sind Sie als Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in sowie Ihre Mitarbeitenden bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen.

Was zahlt Ihr Rundum-Schutz für Firmen?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Ihr Vertrags-Rechtsschutz als Ergänzung

Ergänzend zu Ihrem Firmen-Rechtsschutz bieten wir Ihnen einen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte¹ und einen Firmenvertrags-Rechtsschutz¹ an.

Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte schützt Sie vor Streitigkeiten, die nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, aber dennoch Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb haben.

Beispiele:

  • Ihre Telefonanlage fällt aus. Sie möchten gegen das Telekommunikationsunternehmen Ansprüche durchsetzen.
  • Die neu angeschaffte Maschine für Ihre Werkstatt ist defekt, der Händler verweigert jedoch die Rücknahme.

Der Firmenvertrags-Rechtsschutz umfasst den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte sowie den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Kund*innen, Lieferant*innen und Dienstleistungsunternehmen.

Beispiele:

  • Ihre Lieferantin oder Ihr Lieferant verweigert den Austausch einer neuen, aber defekten Ware.
  • Ihre Kundin oder Ihr Kunde möchte wegen eines angeblichen Mangels eine Rechnung nicht begleichen.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.

  • Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung² in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.

  • Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.³

  • Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.

  • Forderungsservice: Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.

Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

¹ Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.

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