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Ihr Rundum-Schutz für Firmen

Als Unternehmer oder Unternehmerin ist man mit mehr Rechtsstreitigkeiten konfrontiert als Angestellte. Fast 5 Millionen Strafverfahren und rund 1,3 Millionen Zivilklagen finden in Deutschland jährlich statt. Etwa 300.000 Prozesse landen dabei vor dem Arbeitsgericht. Minimieren Sie das Kostenrisiko eines Rechtsstreits mit Ihrem Firmen-Rechtsschutz.

Mit Ihrem Rundum-Schutz für Firmen stehen Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite! Der Rundum-Schutz für Firmen enthält einen Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum- sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz. Außerdem ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, (Ehe-)Partner*in, Ihre mitversicherten Kinder und weitere Familienangehörige bereits enthalten! Servicepaket inklusive: Profitieren Sie von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Für Sie versichert:

  • Arbeitgeber-Rechtsschutz: Betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsunfälle oder Ärger mit den Behörden: Mit Ihrem Arbeitgeber-Rechtsschutz können Sie sich als Unternehmer oder Unternehmerin entspannt zurücklehnen.
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Je größer der Fuhrpark, desto höher das Risiko. Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen schützt Sie bei Problemen mit Kauf, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie bei Streitfällen im Straßenverkehr.
  • Gewerberaum-RechtsschutzUngerechtfertigte Nebenkosten, falsch berechnete Grundsteuer oder Ärger mit der Nachbarschaft: Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz sichert diese Risiken ab!
  • Spezial-Straf-RechtsschutzSteuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltdelikt: Ein unberechtigter Vorwurf reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz hält Ihnen den Rücken frei!

Beispiele für Ihren Rundum-Schutz für Firmen

Ihr Rundum-Schutz für Firmen schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
  • Die Leistungen einer Mitarbeiterin von Ihnen sind nicht mehr zufriedenstellend. Es kommt wiederholt zu Kundenbeschwerden. Sie kündigen der Mitarbeiterin daher. Diese geht mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen Sie vor.
  • Über Social-Media-Kanäle werden über Ihren Betrieb rufschädigende Behauptungen verbreitet. Für die Strafanzeige bei der Polizei übernehmen wir Ihre Anwaltskosten.
  • Ihr Mitarbeiter wird bei einem Unfall mit Ihrem Lkw schwer verletzt. Die gegnerische Partei bestreitet die Schuld. Sie wollen Schadenersatz für den zerstörten Lkw, und Ihr Fahrer möchte Schmerzensgeld geltend machen.
  • Sie sollen mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
  • Sie werden von Ihrer Vermieterin mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren.
  • Ihnen wird vorgeworfen, durch Ausübung Ihrer Tätigkeiten die Nachtruhe der anwohnenden Personen gestört zu haben. Sie wehren sich gegen diesen Vorwurf.
  • Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Sie möchten sich gegen den Vorwurf wehren.
  • Sie werden der Beschäftigung von Schwarzarbeiter bezichtigt und möchten sich gegen diesen Vorwurf wehren.

Versicherte Personen und Objekte

  • Versicherungsnehmer*in (Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in)
  • Mitarbeitende bei ihrer Tätigkeit für Versicherungsnehmer*in
  • Alle Firmenfahrzeuge
  • Nicht zulassungspflichtiger Arbeitsmaschinen
  • Alle selbst genutzten Gewerbeobjekte

Was zahlt Ihr Rundum-Schutz für Firmen?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Ihr Vertrags-Rechtsschutz als Ergänzung

Mit Ihrem umfangreichen Firmen-Rechtsschutz sind Sie rechtlich bereits umfassend abgesichert. Aber was ist, wenn es um Ansprüche aus Verträgen im Zusammenhang mit Ihren Büroeinrichtungen bzw. Werkstatträumen geht? Ergänzend zu Ihrem Firmen-Rechtsschutz können Sie zwischen dem Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte¹ und dem Firmenvertrags-Rechtsschutz¹ wählen.

Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte schützt Sie vor Streitigkeiten, die nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, aber dennoch Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb haben.
Beispiele:
  • Ihr Telefon- und Internetanschluss fällt aus. Sie möchten gegen das Telekommunikationsunternehmen Ihre Ansprüche
  • Die neu angeschaffte Maschine für Ihre Werkstatt ist defekt, der Händler verweigert jedoch die Rücknahme.
Der Firmenvertrags-Rechtsschutz umfasst den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte sowie den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Kund*innen, Lieferant*innen und Dienstleistungsunternehmen.
Beispiele:
  • Ihre Lieferantin oder Ihr Lieferant verweigert den Austausch einer neuen, aber defekten Ware.
  • Ihre Kundin oder Ihr Kunde möchte wegen eines angeblichen Mangels eine Rechnung nicht begleichen.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.

  • Telefonische Rechtsberatung: Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.

  • Kanzlei-Empfehlung: Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.

  • Mediation: Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.

  • Forderungsservice: Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen renommierten Forderungsservice.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.

Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.
   Wartezeit: drei Monate.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
   Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

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