• rechtsschutz-fragen-faq-versicherung-oerag

    FAQ

    Häufige Fragen

Sie sind hier: Startseite / ... /News & Infos /FAQs

In dieser Rubrik haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem aktuellen Tarif zusammengestellt. Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, hilft Ihnen unser MEINRECHT-Rechtsservice unter der Rufnummer 0211 529-5555 gerne weiter.

Beginn Versicherungsschutz
  • Frage
    Ab welchem Zeitpunkt nach Vertragsabschluss kann ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

    Antwort
    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Anforderung gezahlt wird. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, jedoch nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.

Lebensgefährte
  • Frage
    Ich lebe mit meiner Partnerin in einem Haushalt. Besteht für Sie dadurch automatisch ebenfalls Versicherungsschutz?

    Antwort
    Ihre Lebensgefährtin ist grundsätzlich mitversichert, da sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnt. Sie muss dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein. Wenn Sie allerdings nur Verkehrs-Rechtsschutz als einzigen Versicherungsschutz abgeschlossen haben, ist Ihre Lebensgefährtin hier nur als berechtigte Fahrerin mitversichert.

Wahl des Anwalts
  • Frage
    Ich brauche einen Anwalt. Kann ich mir einen aussuchen, oder stellen Sie ihn mir?

    Antwort
    Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT Ihre erste Anlaufstelle sein. Sie erreichen unseren Rechtsservice unter der Rufnummer 0211 529-5555 – in Notfällen sogar rund um die Uhr.

    Gerne benennt MEINRECHT Ihnen erfahrene Anwälte aus seinem leistungsstarken Netzwerk für einen Termin vor Ort. Diese sorgfältig ausgewählten Spezialisten beraten Sie ausführlich und regeln alles Weitere für Sie. Termine in den benannten Kanzleien erhalten Sie in der Regel ohne Wartezeiten.

    Alternativ können Sie sich jederzeit an die Kanzlei Ihres Vertrauens wenden – denn Sie genießen die freie Anwaltswahl.

Wartezeiten Verkehrs-Rechtsschutz
  • Frage
    Gibt es Wartezeiten im Verkehrs-Rechtsschutz?

    Antwort
    Ja. Auch hier gilt eine Wartezeit von 3 Monaten für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

    Eine Wartezeit von drei Monaten besteht darüber hinaus im Haus- & Wohnungs-, Berufs-, Arbeitgeber- sowie im Gewerberäume-Rechtsschutz.

Mitversicherte Kinder
  • Frage
    Mein Sohn ist 22 Jahre alt. Er war bis vor kurzem berufstätig, also nicht mehr mitversichert. Nun beginnt er ein Studium und hat seinen Beruf aufgegeben. Ist er nun wieder mitversichert?

    Antwort
    Nein. Ihr Sohn ist ab dem Zeitpunkt seiner Berufstätigkeit nicht mehr bei Ihnen mitversichert. Auch nicht, wenn er seinen Beruf aufgibt und beispielsweise ein Studium beginnt. Ab dem Zeitpunkt seiner Berufstätigkeit sollte er seinen persönlichen Rechtsschutz abschließen.

Kostenübernahme Anwalt
  • Frage
    Ich habe einen Mieter, der seine Miete nicht bezahlt. Wenn ich nun den Anwalt einschalte, übernimmt die ÖRAG die Kosten für den eventuellen Rechtsstreit?

    Antwort
    Ja. Die ÖRAG übernimmt im Vermieter-Rechtsschutz die Kosten für das versicherte Objekt, sofern die Wartezeit überschritten ist. Bitte beachten Sie, dass Sie mehrere vermietete Objekte separat versichern müssen.

Umfang des Versicherungsschutzes
  • Frage
    Ich habe den Verkehrs-Rechtsschutz bei Ihnen abgeschlossen. Versichert bin nur ich. Entstehen Kosten, wenn meine Ehefrau und ein weiteres Fahrzeug mitversichert werden?

    Antwort
    Ja. Beim Verkehrs-Rechtsschutz sind nur Sie und das von Ihnen angegebene Fahrzeug versichert. Wir empfehlen hier den Abschluss des Mehrfahrzeug-Rechtsschutzes oder unserer günstigen Kombination Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz. So sind alle auf Sie, Ihre Frau und Ihre mitversicherten Kinder zugelassenen Fahrzeuge (Auto, Motorräder und Mofas) versichert. In der Kombination Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz wäre auch der private Lebensbereich für Sie und Ihre Familie, z.B. bei Schadenersatzforderungen, abgesichert.

Bauherren-Rechtsschutz

MEINRECHT-Kundenportal für ÖRAG Kunden

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation
  • Weitere Serviceleistungen

mehr erfahren

EUR
Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
Bitte Überprüfen Sie Ihre Eingabe