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Ihr Ärzte-Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit kann teuer werden, gerade für Sie als Arzt oder Ärztin. Beispielsweise, wenn arbeitsrechtliche Streitigkeiten drohen, Patient*innen nicht zahlen wollen oder gar der Vorwurf einer folgenschweren Fehldiagnose zu staatsanwaltlichen Ermittlungen führt. Unser Ärzte-Rechtsschutz macht diese Risiken für Sie kalkulierbar.
Ihr Vorteil: Bei Abschluss des Ärzte-Rechtsschutzes ist für Sie als Praxisinhaber*in der Rundum-Schutz im privaten Bereich für Sie, Ihren (Ehe-)Partner*in, Ihre mitversicherten Kinder und weitere Familienangehörige bereits enthalten (. Servicepaket inklusive: Profitieren Sie von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Für Sie versichert

  • Arbeitgeber-Rechtsschutz: Unterstützt Sie beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Ihren Mitarbeitenden.
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Sichert alle Praxisfahrzeuge ab, beispielsweise bei Problemen mit Reparatur und Leasing oder Streitfällen im Straßenverkehr.
  • Gewerberaum-Rechtsschutz: Wir sind für Sie da, beispielsweise bei ungerechtfertigten Nebenkosten oder falsch berechneter Grundsteuer.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: Schützt Sie beim Vorwurf einer strafbaren Handlung.

Beispiele für Ihren Ärzte-Rechtsschutz

  • Aus betrieblichen Gründen müssen Sie einen Ihrer Mitarbeitenden entlassen. Dieser ist damit nicht einverstanden und erhebt Klage.
  • Eine Patientin zahlt das Ihnen zustehende Honorar nach einer Behandlung nicht. Sie wollen Ihre Forderung einklagen.
  • Sie haben eine Auseinandersetzung mit der kassenärztlichen Vereinigung wegen der Honorarkürzungsbescheide und möchten Widerspruch einlegen.
  • Sie erhalten von der kassenärztlichen Vereinigung einen Regressbescheid wegen einer angeblich unwirtschaftlichen Behandlungsweise. Gegen diesen Bescheid möchten Sie Widerspruch einlegen.
  • Bei einem Verkehrsunfall mit dem praxiseigenen Fahrzeug bestreitet die gegnerische Partei jegliche Schuld und es kommt zu einem Prozess.
  • Ihr neues Praxisfahrzeug weist eine Vielzahl von Mängeln auf, doch der Händler verweigert die Rücknahme.
  • Ihre Praxis wird von Ihrer Vermieterin mit Nebenkosten belastet, die Ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigt sind.
  • An den Praxisräumen sind Mängel entstanden, die den Praxisbetrieb negativ beeinflussen. Ihr Verpächter schafft keine Abhilfe.
  • Ihnen wird vorgeworfen, eine Patientin falsch behandelt zu haben. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird gegen Sie eingeleitet. Dagegen möchten Sie sich wehren.

Besondere Leistungen für Ärzte

Honorar-Rechtsschutz:¹
Versichert Streitigkeiten aus Rechnungen an Patient*innen ab dem gerichtlichen Verfahren.
Sozial-Rechtsschutz:
Versichert auch außergerichtliche Regressverfahren, beispielsweise bei Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung wegen angeblich unwirtschaftlicher Verordnungen und Behandlungen.
Jetzt Prämie berechnen:
Ermitteln Sie beispielhaft für Ihre Praxis den möglichen Versicherungsbeitrag!
Bei weiteren Fragen informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater vor Ort gerne ausführlich.

Versicherte Personen und Objekte

  • Versicherungsnehmer*in /weiterer Arzt oder weitere Ärztin (gilt nur für ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft.)
  • Mitarbeitende bei Tätigkeit für den Versicherungsnehmer*in
  • Alle Praxisfahrzeuge
  • Die im Versicherungsschein genannte Praxis

Was zahlt Ihr Ärzte-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Ihr Vertrags-Rechtsschutz als Ergänzung¹

Mit Ihrem umfangreichen Ärzte-Rechtsschutz sind Sie rechtlich bereits umfassend abgesichert. Aber was ist, wenn es um Ansprüche aus Verträgen im Zusammenhang mit Ihren Praxisräumen geht? Ergänzend zu Ihrem Ärzte-Rechtsschutz können Sie den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte wählen.
Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte schützt Sie vor Streitigkeiten, die nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, aber dennoch Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb haben.
Beispiele:
  • Ihre Telefon- und Internetanschluss fällt aus. Sie möchten gegen das Telekommunikationsunternehmen Ihre Ansprüche durchsetzen.
  • Das neu angeschaffte EKG-Gerät für Ihre Werkstatt ist defekt, der Händler verweigert jedoch die Rücknahme.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
  • Kanzlei-Empfehlung
    Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.
  • Forderungsservice
    Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen renommierten Forderungsservice.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
 ¹ Wartezeit: drei Monate.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
   Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

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