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Ihr Vermieter-Rechtsschutz

Ob ausbleibende Mietzahlungen, der Streit um die Nebenkostenabrechnung oder der Räumungsprozess: Unser Vermieter-Rechtsschutz sichert Immobilieneigentümer*innen gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten ab.

Allgemeine Leistungen im Vermieter-Rechtsschutz

  • Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen als Vermieter*in, Eigentümer*in oder Verpächter*in
  • Telefonische Erstberatung¹
  • Forderungsservice
  • Mediation

Beispiele für Ihren Vermieter-Rechtsschutz

Ihr Vermieter-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Ihre Mieterin zahlt seit Monaten die Miete nicht. Sie möchten die Miete einklagen und die Räumung durchsetzen.
  • Ihr Mieter klagt gegen Sie aufgrund seines Auskunftsrechts wegen der bezüglich seiner Person erhobenen Daten. Sie sind der Auffassung, ihm bereits alle Daten zur Verfügung gestellt zu haben.
  • Ihre Mieterin zieht ohne vorherige Kündigung aus und stellt die Mietzahlung ein. Darüber hinaus sind beim Auszug Schäden entstanden. Sie klagen Ihre Ansprüche ein.
  • Die Eigentümerversammlung beschließt umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen, die Ihrer Ansicht nach nicht das Gemeinschaftseigentum betreffen. Sie fechten den Beschluss an.
  • Die Behörde wirft Ihnen vor, die Vermieterbescheinigung nicht richtig und fristgerecht ausgestellt zu haben, und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dagegen möchten Sie sich verteidigen.
  • In der Straße Ihres vermieteten Objekts werden die Bürgersteige und Laternen erneuert. Als Anlieger sollen Sie 8.000 € zahlen. Sie klagen vor dem Verwaltungsgericht.

Versicherte Personen und Objekte

  • Versicherungsnehmer*in (Vermieter*in/Eigentümer*in)
  • Die jeweils im Versicherungsschein genannte, vermietete oder verpachtete Wohneinheit

Was zahlt Ihr Vermieter-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.

  • Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung¹ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.

  • Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.²

  • Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.

  • Forderungsservice: Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.

Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.


¹ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
² Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.

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