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    Ihr Verkehrs-Rechtsschutz

    ÖRAG Rechtsschutzversicherung

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Ihr Verkehrs-Rechtsschutz

Je größer der Fuhrpark, desto höher das Risiko. Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen schützt Sie bei Problemen mit Kauf, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie bei Streitfällen im Straßenverkehr.

Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem >>Rundum-Schutz für Firmen – inklusive Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum-und Spezial-Straf-Rechtsschutz. In diesem ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, Ihre*n Lebenspartner*in und Ihre mitversicherten Kinder bereits enthalten!

Beispiele für Ihren Verkehrs-Rechtsschutz

Ihr Verkehrs-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Ihr Mitarbeiter wird bei einem Unfall mit Ihrem Lkw schwer verletzt. Die gegnerische Partei bestreitet die Schuld. Sie wollen Schadenersatz für den zerstörten Lkw, und Ihr Fahrer möchte Schmerzensgeld geltend machen.
  • Sie erwerben für Ihren Betrieb einen neuen Lieferwagen. Aufgrund einer Vielzahl von Mängeln und ständiger Reparaturen sind Sie an dem „Montagsauto“ nicht mehr interessiert und wollen gerichtlich die Rückabwicklung durchsetzen.
  • Ihre Mitarbeiterin wird bei der Fahrt zu einem Kunden mit überhöhtem Tempo geblitzt. Es drohen Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sie zweifelt den Vorwurf an und möchte sich dagegen zur Wehr setzen.
  • Sie sollen mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
  • Ihr Firmenwagen wurde bei der Kfz-Steuer falsch eingestuft. Nachdem das Einspruchsverfahren ohne Erfolg blieb, möchten Sie gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht klagen.
  • Ihr Mitarbeiter erleidet auf dem Weg zum Kunden einen Autounfall. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Kostenübernahme für eine erforderliche Reha-Maßnahme ab.

Versicherte Personen und Objekte

Versichert sind Sie als Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in sowie Ihre Mitarbeitenden bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen sowie alle Firmenfahrzeuge¹.

Was zahlt Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise. 

  • Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung² in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.

  • Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.³

  • Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.

  • Forderungsservice: Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.

Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

¹Nur gültig in Kombination mit dem Arbeitgeber- oder Spezial-Straf-Rechtsschutz; ist nur der Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen, ist lediglich die beantragte Anzahl der Firmenfahrzeuge versichert (Beitrag je Fahrzeug).
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.

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