Als Vorstand oder Geschäftsführer bewegen Sie sich mit Ihren Entscheidungen täglich auf dünnem Eis. Das gilt vor allem, wenn es um das Thema Strafrecht geht. Schon ein anonymer Vorwurf reicht, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser berechtigt ist oder nicht. Vom Vorwurf der Steuerhinterziehung über Betriebsunfälle bis zu Umweltdelikten: In solchen Fällen brauchen Sie den richtigen Anwalt und den richtigen Rechtsschutz, der Ihre Kosten auch im Fall einer Honorarvereinbarung übernimmt. Hier hilft Ihnen der Spezial-Straf-Rechtsschutz, insbesondere auch beim Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens.
Was ist versichert?
- Straf-Rechtsschutz: z. B. zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines Steuervergehens, Insidergeschäfts oder sonstiger Wirtschaftsstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: z. B. zur Verteidigung wegen angeblicher Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflichten im Unternehmen
Praxisfall:
Nach Informationen aus der Zeitung sollen Sie als namhafter Arbeitgeber am Ort Schwarzarbeiter beschäftigen. Des Weiteren sollen Lohnabrechnungen der deutschen Stammmitarbeiter fingiert und geleistete Überstunden „brutto für netto“ ausgezahlt worden sein. Es besteht der Verdacht des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung und des Betrugs zum Nachteil der Sozialversicherung. Die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftsstraftaten“ der Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Geschäftsführer ein. Ihr Anwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens. Es entstehen Kosten von insgesamt 25.000 €, die Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz für Sie übernimmt.
Wichtige Vorteile des Spezial-Straf-Rechtsschutzes:
- Honorarvereinbarung mit Rechtsanwälten/Sachverständigen
- Vorwurf aller Vorsatzstraftaten mitversichert (Regress bei Verurteilung)
- Regressverzicht bei Verurteilung mit Strafbefehl
- Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
- Zeugenbetreuung
- Einschluss externer Mandate der Geschäftsleitung
Versicherungssumme: 2 Mio. €
Strafkaution: 500.000 €