• Beitrage zum Thema Rechtsschutzversicherung

    Rechtsschutz News

    Beiträge

Sie sind hier: Startseite / ... /News & Infos /Newsletter-Beiträge

Was tun bei Reisemängeln?

Privat - Newsletter 28/06/2018

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch nicht immer wird aus der geplanten Reise der erhoffte Traumurlaub. Egal ob Ungeziefer im Hotelzimmer, ein Steinstrand, wo doch weißer Sandstrand im Katalog zugesagt wurde, oder ein fehlender, aber vorher zugesicherter Meerblick: Reisemängel gibt es zur Genüge. Häufig können Urlauber im Nachhinein den Reisepreis beim Veranstalter mindern. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten. Wir haben Ihnen für den Fall der Fälle einige Tipps zusammengestellt.

Was tun bei Reisemängeln?
© Image'in - Fotolia.com
Die erste Frage, die sich dann natürlich stellt, ist, ob überhaupt ein Reisemangel vorliegt. Häufig werden bloße Unannehmlichkeiten bereits als Mangel aufgefasst. Dabei gehören verschmutzte öffentliche Strände oder angekündigte Bauarbeiten in der Hotelanlage zu Unannehmlichkeiten, die der Urlauber hinnehmen muss.

Ein Reisemangel liegt laut Gesetzgeber vor, wenn eine Pauschalreise (also eine Reise, bei der mindestens zwei Dienstleistungen, bspw. Flug und Hotelübernachtung, zu einem Reiseangebot verbunden sind) nicht „die zugesicherten Eigenschaften hat und mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern“. Erst in diesen Fällen ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Daher müssen Sie sich zuallererst vor Ort beim Reiseleiter beschweren. Bei Pauschalreisen wird in der Regel ein zuständiger Ansprechpartner in den Reiseunterlagen genannt. So können kleinere Mängel (defekte Klimaanlage, dreckiges Hotelzimmer) häufig direkt beseitigt werden. Ist der Ansprechpartner nicht zu erreichen, sollten Sie Ihre Beschwerde an der Hotelrezeption mit der Bitte um Weiterleitung abgeben.

Für die Fälle, die vor Ort nicht gelöst werden können, gilt: Listen Sie sämtliche Mängel auf. Machen Sie Fotos und formulieren Sie Ihre Mängelanzeige schon vor Ort. Gegebenenfalls kann Ihnen der Reiseleiter die Mängel vor Ort schriftlich bestätigen. Im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit ist es zudem sinnvoll, sich Adressen von etwaigen Zeugen, die den Reisemangel bestätigen können, aufzuschreiben. Allerdings gewähren die Reiseveranstalter kleinere Entschädigungen häufig aus Kulanz, sodass man das Gericht erst in Ausnahmefällen einschalten sollte.

Bitte beachten Sie: Ihre Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Urlaubsende schriftlich an den Reiseveranstalter geschickt werden. Der Hinweis an die Reiseleitung reicht nicht aus.

Wie hoch die Minderung des Reisepreises ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Einige Richtwerte finden sich jedoch in der sogenannten Frankfurter Tabelle. Hiernach kann der Reisepreis für eine fehlende Klimaanlage, wenn sie vorher zugesichert war, um zehn bis zwanzig Prozent gemindert werden, für einen fehlenden Meerblick immerhin um fünf bis zehn Prozent.

Sollte sich der Reiseveranstalter auf Ihre Beschwerde nicht melden, so sollten Sie immer wieder nachhaken. Ihr Anspruch verjährt sonst nach zwei Jahren.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation
  • Weitere Serviceleistungen

mehr erfahren

Mehr zum Privat-Rechtsschutz ...

Mehr zum Privat-Rechtsschutz ...

Mehr Beiträge zum Thema: Privat

Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

Das ändert sich 2024

Krieg in Israel – Was wird aus meinem Urlaub?

Probleme beim Online-Versand – wie ist die Rechtslage?

Wer haftet für Schäden durch Kinderhand?

Ein paar wichtige Handgriffe vor dem Sommerurlaub

Wenn Bananenschale zum Verhängnis wird

Mit Haustier auf Reisen

Rechtsirrtümer im Alltag – rund um den Hund

Oft vernachlässigt: der digitale Nachlass

Cyberangriffe: Damit das weltweite Netz nicht zur Falle wird

Rechtsschutz gibt Sicherheit in unsicheren Zeiten

Grundsteuer-Reform: Was Immobilien-Eigentümer zu erwarten haben

Nachhaltige Altersvorsorge wird immer wichtiger

Sommerhitze – Worauf Sie auf der Arbeit achten sollten!

Nachbarschaftshilfe – Wertgegenstände sicher aufbewahrt?

Stichwort Existenzabsicherung – Das Leben ist lebensgefährlich

Rechtsirrtümer im Alltag – Einkaufen

So sichern Sie Ihr Fahrrad richtig!

Ping-Anrufe – So reagieren Sie richtig!

Der sichere Umgang mit Ihrer Kredit- oder Girokarte

7 Tipps, wie Sie sich gegen Cyberkriminalität schützen

Shisha-Kohleanzünder – eine neue Brandgefahr im Jugendzimmer

Red Friday Week 2021

Welche Versicherungen benötigen junge Menschen?

Wenn Halloween-Streiche aus dem Ruder laufen

Die vier am meisten unterschätzten Schadenfälle

Wer haftet für Schäden durch Kinderhand?

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!

Wie finde ich das richtige Altenheim?

Mit dem Haustier auf Reisen

Reiseapotheke – Was im Sommerurlaub nicht fehlen darf

Helfen will gelernt sein

Rechtliche Grundlagen für den Flug mit Drohnen

Vorsicht beim Grillen – Glut und heiße Asche sind brandgefährlich

Urteil des Monats: Schadensersatz bei Sturz im Wald?

Cyber-Risiken im Privatleben

Oft vernachlässigt: der digitale Nachlass

Wer haftet bei einer Kollision mit einem umgestürzten Baum?

Gefahren im Homeoffice

Urteil des Monats: Vorfahrtsrecht trotz verbotswidrig genutztem Radweg

Abschleppkosten auch bei unklarer Beschilderung?

Verkehrsrecht: Bußgeld bei gesperrter Spur auch ohne Tempolimit möglich?

Winterreifenpflicht im Ausland?

Wildunfall – wer zahlt eigentlich die Straßenreinigung?

Der geklaute Van

Problemfall Überstunden

Das zerkratzte Auto – wer haftet bei Schäden durch Waschanlagen

MEINRECHT in der Corona-Krise – Urlaubsrückkehr

Flug verschoben – Was nun?

Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler

Rechtsirrtümer im Alltag – rund um den Hund

Mietrecht: Streit über die Mietkaution

7 Tipps, wie Sie sich gegen Cyberkriminalität schützen

Vorsicht, Radfahrer! – Worauf Autofahrer besonders achten sollten

Was Sie über das Corona-Virus wissen müssen

Flug verpasst trotz „Rail and Fly“?

Thomas Cook-Insolvenz: Wie komme ich zu meinem Recht?

Wenn Halloween-Streiche aus dem Ruder laufen

Schadenfrei durch den Sommerurlaub – Was Sie zu Hause vor der Abreise erledigen sollten

Reiseapotheke – Was im Sommerurlaub nicht fehlen darf

Portemonnaie gestohlen – was tun?

Wann Eltern für ihre Kinder haften

Die häufigsten Grillunfälle und wie sie vermieden werden

Mit dem Haustier auf Reisen

Wie finde ich das richtige Altenheim?

Wie schütze ich meine Daten richtig?

Der sichere Umgang mit Ihrer Kreditkarte

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!

Abwehr eines herannahenden Hundes. Darf man das?

 

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren