• Beitrage zum Thema Rechtsschutzversicherung

    Rechtsschutz News

    Beiträge

Sie sind hier: Startseite / ... /News & Infos /Newsletter-Beiträge

Ohne Mängelanzeige keine Reisepreisminderung

Privat - Newsletter 27/07/2017

Um den Reisepreis mindern zu können, müssen Urlauber etwaige Mängel ihrem Reiseveranstalter rechtzeitig melden. Häufig erfährt dieser erst durch die Beschwerde von Baustellen im Hotel, schlechtem Essen oder dreckigen Zimmern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied Ende des vergangenen Jahres, dass die Mängelanzeige auch dann an den Reiseveranstalter herangetragen werden muss, wenn dieser den Mangel bereits kannte.

Ohne Mängelanzeige keine Reisepreisminderung
© olenatur - Fotolia.com
Was war passiert? Ein Ehepaar wollte seinen zweiwöchigen Sommerurlaub auf der Ferieninsel Teneriffa verbringen. Durch laute Bauarbeiten im Hotel war jedoch nicht an Entspannung zu denken. Einige Tage vor der Abreise wurde es dem Ehepaar dann zu viel und sie zeigten den Mangel bei ihrem Reiseveranstalter an. Zu ihrer Überraschung wusste dieser bereits vom Mangel in der Hotelanlage.

Wieder zu Hause angekommen, machte das Paar dann die Minderung des Reisepreises geltend und verlangte zusätzlich eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit. Der Veranstalter war hiervon wenig beeindruckt und hielt sich nicht für zahlungspflichtig, schließlich habe das Ehepaar den Mangel erst kurz vor seiner Abreise angezeigt. Auch der Hinweis, dass sich das Ehepaar sehr wohl früher beschwert hätte und eine Anzeige überflüssig gewesen sei, da der Veranstalter vor Ort den Mangel bereits gekannt habe, führte zu keiner Einigung.

Das Urteil: Der BGH entschied zugunsten des Reiseveranstalters. Die Richter waren der Auffassung, dass die rechtzeitige Mängelanzeige auch dann nötig sei, wenn der Reiseveranstalter den Mangel bereits kennt. Zwar hätte in diesem Fall ein Reisemangel in Form von Baulärm vorgelegen, nach § 651d II Bürgerliches Gesetzbuch sei dieser aber nicht pünktlich angezeigt worden. Der Urlauber muss einen Mangel gegenüber dem Reiseveranstalter anzeigen, sobald er ihn festgestellt hat. Da sich die Eheleute erst kurz vor ihrer Abreise beschwert hatten, konnte der Reiseveranstalter den Mangel nicht mehr beseitigen, um eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen.

Auf eine Mängelanzeige kann derweil nur unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden, z.B. wenn der Veranstalter eine Abhilfe von vornherein verweigert. Solch eine ausdrückliche Verweigerung liegt aber nicht schon deshalb vor, weil dem Veranstalter der Mangel bereits bekannt war. Es gibt in der Regel Mängel von unterschiedlichem Gewicht, wobei ein und derselbe Mangel je nach Urlauber unbedeutend oder unerträglich sein kann. Daher, so die Richter des BGH, ist es auch  wichtig, dass Reisende jeden Mangel selbst anzeigen.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation
  • Weitere Serviceleistungen

mehr erfahren

Mehr zum Privat-Rechtsschutz ...

Mehr zum Privat-Rechtsschutz ...

Mehr Beiträge zum Thema: Privat

Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

Das ändert sich 2024

Krieg in Israel – Was wird aus meinem Urlaub?

Probleme beim Online-Versand – wie ist die Rechtslage?

Wer haftet für Schäden durch Kinderhand?

Ein paar wichtige Handgriffe vor dem Sommerurlaub

Wenn Bananenschale zum Verhängnis wird

Mit Haustier auf Reisen

Rechtsirrtümer im Alltag – rund um den Hund

Oft vernachlässigt: der digitale Nachlass

Cyberangriffe: Damit das weltweite Netz nicht zur Falle wird

Rechtsschutz gibt Sicherheit in unsicheren Zeiten

Grundsteuer-Reform: Was Immobilien-Eigentümer zu erwarten haben

Nachhaltige Altersvorsorge wird immer wichtiger

Sommerhitze – Worauf Sie auf der Arbeit achten sollten!

Nachbarschaftshilfe – Wertgegenstände sicher aufbewahrt?

Stichwort Existenzabsicherung – Das Leben ist lebensgefährlich

Rechtsirrtümer im Alltag – Einkaufen

So sichern Sie Ihr Fahrrad richtig!

Ping-Anrufe – So reagieren Sie richtig!

Der sichere Umgang mit Ihrer Kredit- oder Girokarte

7 Tipps, wie Sie sich gegen Cyberkriminalität schützen

Shisha-Kohleanzünder – eine neue Brandgefahr im Jugendzimmer

Red Friday Week 2021

Welche Versicherungen benötigen junge Menschen?

Wenn Halloween-Streiche aus dem Ruder laufen

Die vier am meisten unterschätzten Schadenfälle

Wer haftet für Schäden durch Kinderhand?

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!

Wie finde ich das richtige Altenheim?

Mit dem Haustier auf Reisen

Reiseapotheke – Was im Sommerurlaub nicht fehlen darf

Helfen will gelernt sein

Rechtliche Grundlagen für den Flug mit Drohnen

Vorsicht beim Grillen – Glut und heiße Asche sind brandgefährlich

Urteil des Monats: Schadensersatz bei Sturz im Wald?

Cyber-Risiken im Privatleben

Oft vernachlässigt: der digitale Nachlass

Wer haftet bei einer Kollision mit einem umgestürzten Baum?

Gefahren im Homeoffice

Urteil des Monats: Vorfahrtsrecht trotz verbotswidrig genutztem Radweg

Abschleppkosten auch bei unklarer Beschilderung?

Verkehrsrecht: Bußgeld bei gesperrter Spur auch ohne Tempolimit möglich?

Winterreifenpflicht im Ausland?

Wildunfall – wer zahlt eigentlich die Straßenreinigung?

Der geklaute Van

Problemfall Überstunden

Das zerkratzte Auto – wer haftet bei Schäden durch Waschanlagen

MEINRECHT in der Corona-Krise – Urlaubsrückkehr

Flug verschoben – Was nun?

Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler

Rechtsirrtümer im Alltag – rund um den Hund

Mietrecht: Streit über die Mietkaution

7 Tipps, wie Sie sich gegen Cyberkriminalität schützen

Vorsicht, Radfahrer! – Worauf Autofahrer besonders achten sollten

Was Sie über das Corona-Virus wissen müssen

Flug verpasst trotz „Rail and Fly“?

Thomas Cook-Insolvenz: Wie komme ich zu meinem Recht?

Wenn Halloween-Streiche aus dem Ruder laufen

Schadenfrei durch den Sommerurlaub – Was Sie zu Hause vor der Abreise erledigen sollten

Reiseapotheke – Was im Sommerurlaub nicht fehlen darf

Portemonnaie gestohlen – was tun?

Wann Eltern für ihre Kinder haften

Die häufigsten Grillunfälle und wie sie vermieden werden

Mit dem Haustier auf Reisen

Wie finde ich das richtige Altenheim?

Wie schütze ich meine Daten richtig?

Der sichere Umgang mit Ihrer Kreditkarte

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!

Abwehr eines herannahenden Hundes. Darf man das?

 

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren