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Portemonnaie gestohlen – was tun?
Privat - Newsletter 14/01/2016
Eine kleine Unachtsamkeit reicht aus. Eben hing Ihre Handtasche noch über der Stuhllehne, jetzt ist sie nicht mehr da. Natürlich ist man zunächst einmal geschockt, wenn der Geldbeutel, das Handy oder sogar die ganze Handtasche gestohlen wurde. Doch der Bestohlene sollte ruhig bleiben und überlegen, was alles geklaut wurde – um gegebenenfalls Kreditkarten oder Handys sperren zu lassen.
Viele Menschen wissen nicht, wie sie in aller gebotenen Eile ihre EC- oder Kreditkarten sperren lassen können. Zudem fragen sich viele Diebstahlopfer auch, ob sie den Verlust eines Ausweises melden müssen und vor allem wo.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll nach einem Diebstahl Anzeige bei der Polizei zu erstatten. So können die Beamten die Ermittlungen zeitnah einleiten und den Bestohlenen mit den entsprechenden Telefonnummern weiterhelfen. Aber was tun, wenn man aus Zeit- oder auch Mobilitätsgründen nicht zuerst zur Polizei gehen kann?
Im Falle der EC- und Kreditkarten ist dies recht einfach. Unter der kostenfreien Rufnummer 116 116 kann man die Karten bei Diebstahl sofort sperren lassen. Die Mitarbeiter verbinden den Anrufer mit der passenden Stelle. Für den Fall der Fälle sollten Sie demnach zumindest das Kreditinstitut kennen, bei dem Sie Ihre Konten haben. Bankleitzahl und Kreditkartennummer sind nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich.
Wurde Ihnen zusätzlich auch der Personalausweis gestohlen, so müssen Sie dies der Polizei anzeigen. Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises sind Stadt oder Gemeinde am Hauptwohnsitz zuständig. Beachten Sie, dass Sie, um einen neuen Personalausweis beantragen zu können, die Anzeige bei der Polizei sowie Ihre Geburtsurkunde mitbringen müssen. Dies dient zur Identitätsbescheinigung.
Auch Ihre Krankenkasse sollten Sie zeitnah über den Verlust Ihrer Karte informieren. Ihre Krankenkasse schickt Ihnen in der Regel kostenlos eine neue Karte zu.
Einen neuen Führerschein erhalten Sie entweder im zuständigen Bürgerbüro oder bei der Führerscheinstelle. Hierfür werden ein Passfoto sowie ein Ausweis benötigt. Etwas aufwendiger wird es beim Fahrzeugschein. Um diesen erneuern zu lassen, müssen Sie zur Zulassungsstelle. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis auch noch der Fahrzeugbrief, das letzte TÜV-Protokoll und die Bescheinigung über die letzte Abgassonderuntersuchung.
Bei einem Handydiebstahl sollte man die SIM-Karte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter sperren lassen und natürlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Für beides ist die sogenannte IMEI-Nummer zur Identifizierung des Telefons erforderlich. Diese 15-stellige Nummer finden Sie entweder im Originalkarton des Handys oder unter dem Akku Ihres Handys. Zur Sicherheit sollten Sie sich diese Nummer also zu Hause notieren. Häufig sind aber die auf dem Telefon gespeicherten Daten jedoch viel interessanter. Wer hier Bedenken bzw. Angst vor einem Diebstahl hat, hat die Möglichkeit, Fernlöschungs- oder Ortungsapps zu installieren. Hier sollten Sie sich vorab bei Ihrem Anbieter erkundigen, welche App für welches Telefon sinnvoll ist.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll nach einem Diebstahl Anzeige bei der Polizei zu erstatten. So können die Beamten die Ermittlungen zeitnah einleiten und den Bestohlenen mit den entsprechenden Telefonnummern weiterhelfen. Aber was tun, wenn man aus Zeit- oder auch Mobilitätsgründen nicht zuerst zur Polizei gehen kann?
Im Falle der EC- und Kreditkarten ist dies recht einfach. Unter der kostenfreien Rufnummer 116 116 kann man die Karten bei Diebstahl sofort sperren lassen. Die Mitarbeiter verbinden den Anrufer mit der passenden Stelle. Für den Fall der Fälle sollten Sie demnach zumindest das Kreditinstitut kennen, bei dem Sie Ihre Konten haben. Bankleitzahl und Kreditkartennummer sind nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich.
Wurde Ihnen zusätzlich auch der Personalausweis gestohlen, so müssen Sie dies der Polizei anzeigen. Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises sind Stadt oder Gemeinde am Hauptwohnsitz zuständig. Beachten Sie, dass Sie, um einen neuen Personalausweis beantragen zu können, die Anzeige bei der Polizei sowie Ihre Geburtsurkunde mitbringen müssen. Dies dient zur Identitätsbescheinigung.
Auch Ihre Krankenkasse sollten Sie zeitnah über den Verlust Ihrer Karte informieren. Ihre Krankenkasse schickt Ihnen in der Regel kostenlos eine neue Karte zu.
Einen neuen Führerschein erhalten Sie entweder im zuständigen Bürgerbüro oder bei der Führerscheinstelle. Hierfür werden ein Passfoto sowie ein Ausweis benötigt. Etwas aufwendiger wird es beim Fahrzeugschein. Um diesen erneuern zu lassen, müssen Sie zur Zulassungsstelle. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis auch noch der Fahrzeugbrief, das letzte TÜV-Protokoll und die Bescheinigung über die letzte Abgassonderuntersuchung.
Bei einem Handydiebstahl sollte man die SIM-Karte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter sperren lassen und natürlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Für beides ist die sogenannte IMEI-Nummer zur Identifizierung des Telefons erforderlich. Diese 15-stellige Nummer finden Sie entweder im Originalkarton des Handys oder unter dem Akku Ihres Handys. Zur Sicherheit sollten Sie sich diese Nummer also zu Hause notieren. Häufig sind aber die auf dem Telefon gespeicherten Daten jedoch viel interessanter. Wer hier Bedenken bzw. Angst vor einem Diebstahl hat, hat die Möglichkeit, Fernlöschungs- oder Ortungsapps zu installieren. Hier sollten Sie sich vorab bei Ihrem Anbieter erkundigen, welche App für welches Telefon sinnvoll ist.