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Ihr Recht beim Online-Kauf
Privat - Newsletter 19/04/2016
Egal, ob Kleidung, Bücher oder technische Geräte – das Einkaufen im Internet ist bequem und einfach. 98% der Internetnutzer in Deutschland kaufen deshalb zumindest gelegentlich im Netz ein. Aber was passiert eigentlich, wenn beim Kauf etwas schiefgeht? Wir haben die wichtigsten rechtlichen Regelungen für Sie zusammengefasst.
Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) hatten mehr als 60% der Internetshop-Kunden bereits Probleme mit ihren Bestellungen. Häufigste Gründe für Reklamationen und Beschwerden waren verspätete oder beschädigte Produkte sowie Falschlieferungen. Was also tun, wenn die bestellte Fotokamera defekt beim Besteller ankommt?
Zunächst einmal beginnt der Verbraucherschutz bereits beim Bestellvorgang. So muss seit einigen Jahren für den Verbraucher eindeutig zu erkennen sein, ab wann die Order verbindlich ist. Dies geschieht häufig mit Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einem ähnlichen Zusatz. Versteckte Zusatzleistungen, wie Versicherungen oder Abonnements, für die es oft im Vorhinein gesetzte Häkchen gibt, sind nicht erlaubt und somit ungültig.
Wichtig ist auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Online-Käufer haben in der Regel ein solches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können sie nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen ihre Bestellung widerrufen. Dies gilt allerdings nicht immer. In Fällen, in denen verderbliche Waren oder individuell angefertigte Sonderposten bestellt wurden, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Zu beachten ist zudem, dass der Käufer dem Verkäufer eindeutig mitteilen muss, dass er die Bestellung widerrufen möchte. Im Idealfall sollte dies schriftlich geschehen. Ein bloßes Zurückschicken der Ware reicht hingegen nicht aus.
Damit die Frist zu laufen beginnt, ist der Händler verpflichtet, die Verbraucher über ihr Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, startet auch die Widerrufsfrist nicht. Aber Achtung: Spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen endet die Frist definitiv.
Im Anschluss an einen wirksam erklärten Widerruf muss der Verbraucher die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück an den Verkäufer schicken. Die Kosten hierfür muss der Käufer tragen, wenn er vorab vom Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Dafür liegt das Risiko einer Beschädigung der Ware beim Rücktransport beim Verkäufer.
In Bezug auf die Rückerstattung des Kaufpreises gilt Folgendes: Nach erfolgtem Widerruf hat der Verkäufer 14 Tage Zeit, den Kaufpreis zurückzuerstatten. Hierfür muss er den gewählten Zahlungsweg (Kreditkarte, Girokonto etc.) nutzen, über den der Kunde zuvor bezahlt hat.
Ein weiteres Ärgernis ist der Erhalt von falscher oder defekter Ware. In diesem Fall kann sich der Verbraucher auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht berufen. Das heißt, dass der Verkäufer zunächst aufgefordert werden muss, die Ware neu zu liefern oder zu reparieren. Die dazu anzusetzende Frist sollte zwischen 7 und 10 Tagen liegen. Sollte sich der Verkäufer nicht auf eine etwaige Nachlieferung einlassen, so kann der Käufer in der Regel vom Vertrag zurücktreten.
Bei neuer, mangelfreier Ware beträgt die Gewährleistung im Übrigen zwei, bei gebrauchter Ware meist ein Jahr. Beim Kauf von Privatpersonen darf der Verkäufer das Gewährleistungsrecht ganz ausschließen.
Zunächst einmal beginnt der Verbraucherschutz bereits beim Bestellvorgang. So muss seit einigen Jahren für den Verbraucher eindeutig zu erkennen sein, ab wann die Order verbindlich ist. Dies geschieht häufig mit Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einem ähnlichen Zusatz. Versteckte Zusatzleistungen, wie Versicherungen oder Abonnements, für die es oft im Vorhinein gesetzte Häkchen gibt, sind nicht erlaubt und somit ungültig.
Wichtig ist auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Online-Käufer haben in der Regel ein solches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können sie nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen ihre Bestellung widerrufen. Dies gilt allerdings nicht immer. In Fällen, in denen verderbliche Waren oder individuell angefertigte Sonderposten bestellt wurden, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Zu beachten ist zudem, dass der Käufer dem Verkäufer eindeutig mitteilen muss, dass er die Bestellung widerrufen möchte. Im Idealfall sollte dies schriftlich geschehen. Ein bloßes Zurückschicken der Ware reicht hingegen nicht aus.
Damit die Frist zu laufen beginnt, ist der Händler verpflichtet, die Verbraucher über ihr Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, startet auch die Widerrufsfrist nicht. Aber Achtung: Spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen endet die Frist definitiv.
Im Anschluss an einen wirksam erklärten Widerruf muss der Verbraucher die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück an den Verkäufer schicken. Die Kosten hierfür muss der Käufer tragen, wenn er vorab vom Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Dafür liegt das Risiko einer Beschädigung der Ware beim Rücktransport beim Verkäufer.
In Bezug auf die Rückerstattung des Kaufpreises gilt Folgendes: Nach erfolgtem Widerruf hat der Verkäufer 14 Tage Zeit, den Kaufpreis zurückzuerstatten. Hierfür muss er den gewählten Zahlungsweg (Kreditkarte, Girokonto etc.) nutzen, über den der Kunde zuvor bezahlt hat.
Ein weiteres Ärgernis ist der Erhalt von falscher oder defekter Ware. In diesem Fall kann sich der Verbraucher auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht berufen. Das heißt, dass der Verkäufer zunächst aufgefordert werden muss, die Ware neu zu liefern oder zu reparieren. Die dazu anzusetzende Frist sollte zwischen 7 und 10 Tagen liegen. Sollte sich der Verkäufer nicht auf eine etwaige Nachlieferung einlassen, so kann der Käufer in der Regel vom Vertrag zurücktreten.
Bei neuer, mangelfreier Ware beträgt die Gewährleistung im Übrigen zwei, bei gebrauchter Ware meist ein Jahr. Beim Kauf von Privatpersonen darf der Verkäufer das Gewährleistungsrecht ganz ausschließen.