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Vorsicht Maut-Falle: Wie Italien- und Österreich-Urlauber abgezockt werden

Verkehr 29/09/2023

Wer kennt sie nicht, die kleinen Maut-Häuschen auf den Autobahnen in Italien? Je nach Länge der Strecke bezahlt man ein paar Euro Gebühr, um weiterfahren zu dürfen. Doch seit einiger Zeit häufen sich Fälle, in denen deutsche Autofahrer nach ihrem Urlaub Post aus Italien bekommen. Der Grund: Man habe die Maut-Gebühr angeblich nicht bezahlt. 

Vorsicht Maut-Falle
© kipgodi - iStock.com
Das Ärgerliche ist dabei aber nicht die Forderung selbst, sondern die saftige Gebühr, die regelmäßig fällig wird. Denn häufig haben Anwälte oder Inkasso-Unternehmen einen Aufschlag erhoben, der ein Vielfaches der ursprünglichen Forderung betragen kann. Zudem sind sich viele Autofahrer gar keiner Schuld bewusst, schließlich habe man doch an jedem Maut-Häuschen artig die Gebühr zum Befahren der Straße bezahlt. Dies sind die drei häufigsten Gründe, die zu einer unbewussten Nichtzahlung führen:

1.) Was viele nicht wissen ist, dass die Autobahnbetreiber in Italien mittlerweile die Kassenhäuschen abschaffen. Stattdessen weisen nur noch Schilder darauf hin, dass man die Gebühr innerhalb von15 Tagen nach der Fahrt online überweisen muss.
Um nachvollziehen zu können, wer die Straßen befährt, werden sämtliche Fahrzeuge fotografiert. Wer nach 15 Tagen noch nicht bezahlt hat, bekommt Post vom Anwalt.

2.) Problematisch ist auch, dass vielen Fahrerinnen und Fahrer auf den Fahrstreifen durch die Mautstation fahren, auf denen „Telepass“ steht. Wer jedoch das dazugehörige Zahlungssystem nicht im Fahrzeug hat, muss auch nachzahlen.

3.) Während man früher häufig mit Münzgeld an den Schaltern zahlen konnte, gibt es heute häufig nur noch eine elektronische Möglichkeit zu zahlen. Aber Achtung: An manchen Zahlstationen funktioniert die Kreditkartenzahlung nicht, die Schranken öffnen sich aber trotzdem. Grund hierfür ist, dass der Automat eine Quittung mit dem Hinweis „Mancato Pagamento“ ausdruckt. Das heißt wörtlich übersetzt „Nichtzahlung“ und sagt aus, dass bei der Zahlung etwas schiefgegangen ist. Natürlich liest kaum jemand diese Quittungen, aber offiziell ist man mit dieser Quittung im Zahlungsverzug. Wer also auch hier nicht online nachzahlt, bekommt Post aus Italien oder von einem beauftragten Anwalts- oder Inkasso-Unternehmen in Deutschland.

Juristisch gesehen sind diese Zahlungsaufforderungen nicht zu beanstanden. Aber sollten Betroffene mit einem Schreiben eines deutschen Inkasso-Unternehmen konfrontiert werden, ohne dass es vorab eine Zahlungsaufforderung aus Italien gab, sollte dies umgehend bei dem Inkasso-Unternehmen gemeldet werden. Übrigens: Hoffen Sie nicht auf eine schnelle Verjährung. Die Autobahngesellschaft in Italien hat zehn Jahre Zeit, die Forderung einzutreiben.

Auch beim beliebten Reiseziel Österreich ist Vorsicht geboten. Reisende gehen zumeist davon aus nach dem Erwerb der Online-Vignette alle Straßen nutzen zu können. Besonders zwei Fallstricke sind zu beachten:

1.) Die digitalen Vignetten, welche über die österreichische Autobahngesellschaft bezogen werden, sind erst am 18. Tag nach Kauf gültig.

2.) Je nach Fahrt und Route können zusätzliche Sondermaut-Tickets erforderlich sein, wie z.B. für den Tauern- oder Katschbergtunnel.

In Österreich drohen hohe Strafen, wenn man ohne gültiges Ticket fährt.



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