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Mit dem E-Scooter durch den Straßenverkehr!

Verkehr - News 18/02/2022

Mit der Einführung der E-Scooter ist die Mobilität auf deutschen Straßen vielfältiger geworden. Seit Mitte Juni 2019 ist eine Zulassung solcher Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen möglich. Genutzt werden sie hauptsächlich als Mietroller, die man fast an jeder Ecke von verschiedenen Anbietern findet. Nun hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine erste Schadenstatistik veröffentlicht – mit bedenklichem Ergebnis.

© Fxquadro - Fotolia.com
2020 wurden von den knapp 180.000 haftpflichtversicherten E-Scootern 1.150 Unfälle verursacht. Der Schaden, der dabei an Gegenständen, die Dritten gehörten, entstand, betrug durchschnittlich 3.850 Euro. Das ist in etwa die Menge, die Mofas oder Mopeds verursachen. Diese Statistik zeigt, dass E-Roller sich zu einem nennenswerten Risiko für andere Verkehrsteilnehmer*innen entwickelt haben.

Viele Verkehrsexperten hatten bei der Einführung der Roller bereits darauf hingewiesen, dass sich insbesondere in der Anfangsphase die Verkehrsteilnehmer*innen noch nicht an die neuen Kleinstfahrzeuge gewöhnt haben, was zu Unfällen führen kann. Aufgrund der geringen Größe der E-Scooter können diese im Straßenverkehr noch leichter als Fahrräder übersehen werden, gleichzeitig aber auch zu einer Gefahr für Fußgänger*innen werden. Ebenso haben sich die Fahrer*innen von E-Scootern noch nicht an die besonderen Fahreigenschaften ihres Gefährts gewöhnt. Die Kombination aus einem hohen Lenker und kleinen Rädern, die auf jede Unebenheit im Fahrbahnbelag reagieren, gilt unter Experten als brisant. Schon eine falsche Gewichtsverlagerung beim Bremsen kann zum Sturz über die Lenkstange führen.

Und so dürfte der GDV mit seiner Einschätzung recht behalten, dass E-Scooter keine Spielzeuge sind, die eben nicht, wie so oft zu sehen, auf den Gehweg gehören und zu zweit oder zu dritt gefahren werden dürfen.

Einige der aktuellen rechtlichen Eckpunkte haben wir Ihnen hier noch einmal zusammengefasst.
Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht, ein Helm oder Führerschein ist aber nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es ratsam, einen Helm zu tragen. E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und, wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße erlaubt. Auf Gehwegen ist das Fahren mit einem E-Scooter hingegen verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Übrigens, für E-Roller-Fahrer*innen gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer bereits mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid, der in der Regel nicht nur teuer ist, sondern auch einen Monat Fahrverbot nach sich zieht. Wichtig: Für Fahrer*innen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.

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