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Mit dem E-Scooter durch den Straßenverkehr!
Verkehr - News 03/07/2019
In diesen Tagen rollen die ersten E-Scooter zum Leihen durch deutsche Städte. Seit Mitte Juni 2019 ist eine Zulassung solcher Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen möglich – die meisten Hersteller müssen für ihre Modelle aber noch jeweils eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Erst wenn die Zulassung erfolgt ist, kann auch der Verkauf an Privatpersonen über Händler oder im Onlinehandel beginnen. Käufer müssen sich aber zunächst noch eine Haftpflichtversicherung besorgen.

Wer sich einen E-Scooter mit ABE kauft, muss sich auch um die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kümmern. Als Nachweis erhält der Versicherungsnehmer eine selbstklebende Plakette, die am Schutzblech des Hinterrades zu befestigen ist. Empfohlen wird darüber hinaus aber auch eine Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen zum Teil recht teuren E-Scooter ersetzt sowie bei Diebstahl einspringt. Zusätzlich sollte der Fahrer für sich selbst eine Unfallversicherung abschließen.
Zu einem Problem werden bereits verkaufte E-Tretroller ohne ABE, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und keine Versicherungsplakette erhalten können. Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge schätzt, dass bereits bis zu 250.000 dieser nicht zugelassenen E-Scooter in Deutschland unterwegs sind. Eine Nachrüstung ist zumeist weder technisch möglich, noch wirtschaftlich sinnvoll zu bewerkstelligen. Deshalb haben einige Anbieter inzwischen mit einer Umtauschaktion für ältere E-Scooter begonnen. Denn: Wer mit einem E-Scooter ohne ABE und Versicherungsschutz im öffentlichen Raum unterwegs ist, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Geldbußen von mehreren Hundert Euro. Angesichts der öffentlichen Sicherheitsdebatte müssen Nutzer damit rechnen, dass die Polizei vielerorts genauer hinschaut.
E-Scooter sind kein Spielzeug und mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gibt es klare Regeln, die man als Nutzer kennen und befolgen muss. Welchen Beitrag diese Fahrzeuge tatsächlich zur Verkehrswende leisten werden, lässt sich erst in einiger Zeit abschätzen. Von zentraler Bedeutung für die Einführung von E-Tretrollern auf deutschen Straßen ist aber der Versicherungsschutz über den Sie sich im Zweifel bei einem Fachmann beraten lassen sollten.
Das müssen Sie beachten, wenn Sie einen E-Scooter kaufen:
Gesetzliche Vorgaben:
- Amtlich zugelassen werden nur Modelle mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h
- Abmessungen: max. 70 Zentimeter breit, max. 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang
- Ausstattung: Lenk- oder Haltestange, zwei unabhängig wirkende Bremsen, Beleuchtung, Glocke
Besondere Verkehrsregeln:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein
- Keine Führerscheinpflicht
- Fahren ist auf Radwegen erlaubt, auf Gehwegen hingegen verboten. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf die Straße gewechselt werden
- Anders als bei Fahrrädern oder E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promillegrenze, für alle anderen Fahrer sind maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt. Sonst drohen Bußgeld und Fahrverbot.
Vor der Fahrt:
- Versicherungskennzeichen besorgen
- Die Haftpflichtversicherung
- Optional eine Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Gefährt sowie eine Unfallversicherung