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Worauf Sie beim Buchen eines Mietwagens achten sollten

Verkehr - Newsletter 28/06/2018

Viele Touristen greifen an ihrem Urlaubsort auf einen Mietwagen zurück. Egal, ob man auf Mallorca in die Berge oder auf Fuerteventura von Küste zu Küste fahren möchte – ein Mietwagen bietet im Urlaub die Freiheit, spontan zu entscheiden, was man erleben möchte. Auch wenn eine Vielzahl von Mietwagen-Firmen seriös arbeiten, sollte man aufpassen, dass man nicht versehentlich in eine der vielen „Preisfallen“ tappt. Wir haben Ihnen einige Tipps zusammengestellt, die Sie beim Buchen eines Mietwagens berücksichtigen sollten.

Worauf Sie beim Buchen eines Mietwagens achten sollten
© Tomasz Zajda- Fotolia.com
Ein klassisches Problem betrifft die Vollkaskoversicherung im Ausland. Am sinnvollsten ist eine im Mietpreis enthaltene Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, da Ihnen diese bei einem Schaden viel Ärger und auch Kosten ersparen kann. Häufig sind jedoch einzelne Teile des Autos bei Mietwagen im Ausland von der Versicherung ausgeschlossen. Hierzu gehören oftmals die Reifen, die Autoscheiben oder auch der Unterboden. Eine Zusatzversicherung für Glas und Reifen empfiehlt sich dann auf jeden Fall.

Auch in Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung sollte der Mieter genau in den Vertrag schauen. In Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern gibt es eine gesetzliche Mindestdeckungssumme, an die sich die Mietwagen-Anbieter halten müssen. Außerhalb der EU sind diese Deckungssummen oft zu niedrig angesetzt. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme für Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro beträgt. Für Sachschäden sollte ein Wert von ca. einer Million Euro im Vertrag stehen.

Außerdem verdienen sich die Mietgesellschaften häufig einige Euro mit hierzulande eher unüblichen Tankregelungen. So kommt es nicht selten vor, dass das Auto von der Mietgesellschaft vollgetankt wird (natürlich zu einem völlig überhöhten Spritpreis) und leer zurückgegeben werden soll. Mit dieser sogenannten „Full-to-empty-Klausel“ gewinnt die Gesellschaft auch das Restbenzin, das der Urlauber nicht mehr „verfahren“ konnte oder wollte. Hier empfiehlt es sich, nach einem Tarif zu fragen, bei dem Sie den Wagen vollgetankt übernehmen und ihn ebenfalls vollgetankt zurückgeben.

Weitere Zusatzkosten warten bei Verträgen mit einer beschränkten Freikilometerzahl. Hier sollten Sie immer unbegrenzte Kilometer auswählen. Auch Zusatzfahrer, Kindersitze oder die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kosten häufig extra.

Im Falle der Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann noch ein weiteres Problem auftreten: Da niemand den Wagen entgegennimmt und Ihnen somit auch niemand bestätigen kann, dass der Wagen ohne Schaden zurückgegeben wurde, kann die Gefahr bestehen, dass die Autovermietung im Nachhinein Schäden in Rechnung stellt, die vielleicht erst später am Fahrzeug entstanden sind.

Am Ende ist es sinnvoll, dass die Vertragsunterlagen in deutscher Sprache, zumindest aber in Englisch vorliegen. Denn Sie sollten nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen. Häufig macht es zudem Sinn, den Mietvertrag bereits vor der Abfahrt in den Urlaub abzuschließen. Für einen in Deutschland unterschriebenen Vertrag gilt schließlich deutsches Recht. Sollte es später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, müssen Sie keinen ausländischen Anwalt einschalten oder teure Rechtsgutachten anfertigen lassen.

Die „Rund um Rechtsschutz“-Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern einen schönen Urlaub und eine gute Fahrt!

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