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Achtung, Wildwechsel – auch im Frühling ist Vorsicht geboten

Verkehr - Newsletter 27/03/2018

Jedes Jahr passieren mehr als 250.000 Wildunfälle auf deutschen Straßen. Dabei unterschätzen viele Autofahrer immer noch die Gefährdung durch Tiere, die völlig unvermittelt die Straße überqueren. Vor allem im Herbst, aber auch im Frühling sind vermehrt Wildtiere unterwegs. Autofahrer sollten im Moment also besonders vorsichtig sein.

Achtung, Wildwechsel – auch im Frühling ist Vorsicht geboten
© ysbrandcosijn - Fotolia.com
Besonders in den frühen Morgenstunden und in der Abenddämmerung steigt die Unfallgefahr. Dabei passieren die meisten Unfälle mit Reh- bzw. Rotwild, da die Tiere häufig zwischen ihrem Rückzugsort und dem Platz, an dem sie fressen, hin und her pendeln. Hinzu kommt im Frühling, dass die männlichen Jungtiere des Vorjahres sich ihr eigenes Revier suchen müssen und dafür immer wieder stark befahrene Straßen überqueren müssen.

Im Ernstfall stellt sich die immer wiederkehrende Frage, ob man als Autofahrer ausweichen oder abbremsen soll, wenn ein Tier plötzlich mitten auf der Straße auftaucht. Außerdem fragt man sich, ob es sinnvoller ist, das Tier mit der Hupe zu vertreiben oder ob das Aufblenden der Scheinwerfer reicht. Fakt ist, es bleiben im Normalfall nur wenige Sekunden, um sich über das weitere Vorgehen Gedanken zu machen.

Von Ausweichmanövern raten Fachleute ab. Das Risiko, sich selbst oder auch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, ist zu groß. Es ist daher ratsam, abzubremsen und zu hupen. Vor allem bei Rehen ist es notwendig, zusätzlich abzublenden. Im Scheinwerferlicht werden die Tiere orientierungslos. Wichtig ist auch, dass man in Übergangsbereichen zwischen Wald und Feld die Geschwindigkeit reduzieren sollte.

Kommt es trotzdem zu einem Unfall, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Sofern es zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist, sollten sie umgehend anhalten und die Warnblinkanlage einschalten. Sichern Sie zudem die Unfallstelle mit einem Warndreieck – vergessen Sie dabei nicht, Ihre Warnweste überzuziehen.
  • Versuchen Sie nicht, dem verletzten Tier zu helfen. Vor allem verletzte Wildschweine können sehr gefährlich werden. Ist das Tier tot, könnte man es zwar von der Fahrbahn schaffen, allerdings nur mit Handschuhen, um eine mögliche Ansteckung mit Krankheiten zu vermeiden.
  • Melden Sie den Unfall der Polizei, damit diese den Unfall aufnehmen und den zuständigen Jagdpächter informieren kann. Dies ist auch wichtig, da Versicherungen meist nur dann Schadenersatz leisten, wenn eine schriftliche Bestätigung des Unfalls vorliegt.
Nach einem Unfall empfiehlt es sich zudem, Fotos für die Versicherung zu machen, um den Zusammenstoß zu dokumentieren. Achtung: Vom Teilkaskoschutz sind in der Regel nur Unfälle mit sogenanntem Haarwild – beispielsweise Rehe oder Wildschweine – abgedeckt. Hunde, Kühe oder auch Wölfe gehören genauso wenig dazu wie Raubvögel. Unfälle mit diesen Tieren sind dann abgedeckt, wenn im Versicherungsvertrag ausdrücklich von „Tieren aller Art“ die Rede ist.

Das „Rund um Rechtsschutz“-Team wünscht gute Fahrt!
 
 

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