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Das Fahrverbot der Straßenverkehrsordnung

Auto & Verkehr - Newsletter 23/01/2017

Mit unserem Bußgeldrechner informieren wir Sie über wichtige Regeln der Straßenverkehrsordnung. Bei Ärger im Straßenverkehr sagt Ihnen der Bußgeldrechner, ob eine Verwarnung, ein Bußgeld oder gar der Führerscheinentzug droht. Aber wie funktioniert eigentlich so ein Führerscheinentzug? Wir haben Ihnen ein paar Informationen hierzu zusammengefasst.

Das Fahrverbot der Straßenverkehrsordnung
© Gerhard Seybert - Fotolia.com
Das sogenannte Fahrverbot gehört im Verkehrsrecht zu den schwersten Konsequenzen. Es droht unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei einer erhöhten Blutalkoholkonzentration. Im Normalfall werden Sie in einem Bußgeldbescheid über das drohende Fahrverbot informiert. Das liegt daran, dass es sich bei den meisten Verstößen um Ordnungswidrigkeiten handelt.  Aber auch in einem Gerichtsverfahren kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Das in einem Bußgeldbescheid verhängte Fahrverbot wird mit der Zustellung wirksam. Sollte dann innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Fahrverbot auch rechtskräftig.  Vollstreckt wird selbiges, indem der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt wird. Hierfür muss der Betroffene den Führerschein an die zuständige Behörde verschicken bzw. ihn dort persönlich abgeben. Dies ist im Übrigen auch an jeder Polizeidienststelle möglich. Erst dann beginnt die Fahrverbotsfrist zu laufen.

Wann der Führerschein abzugeben ist hängt davon ab, ob man Erst- oder Wiederholungstäter ist. Ersttäter, also Personen, die mindestens 24 Monate lang kein Fahrverbot bekommen haben, dürfen innerhalb von vier Monaten einen Zeitpunkt für den Antritt des Fahrverbots wählen. Abzuleisten ist das Fahrverbot am Stück. Ausnahmen kennt die Straßenverkehrsordnung nicht. Allerdings gibt es in Sonderfällen die Möglichkeit das Fahrverbot zum Beispiel in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Hierfür sollten Sie sich jedoch den Rat eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts einholen. So reicht es nicht aus, dass der Verkehrssünder beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen ist, wenn er das Fahrverbot im Jahresurlaub ableisten kann.  

Und was passiert, wenn man trotz des Fahrverbots mit dem Auto fährt? Konsequenz aus einem solchen Handeln kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein. Darüber hinaus kann natürlich ein weiteres Fahrverbot verhängt werden oder die Fahrerlaubnis ganz eingezogen werden. Man sollte dabei unbedingt beachten, dass es sich hierbei um eine Verkehrsstraftat handelt. Bei einer Ahndung gilt man dann als vorbestraft.

Hier geht es zum interaktiven Bußgeldkatalog!

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