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Mit dem Fahrrad durch den Winter
Auto & Verkehr - Newsletter 23/01/2017
Auch wenn es ganz offensichtlich gefährlich ist, lassen sich viele Fahrradfahrer nicht davon abbringen bei Schnee und Matsch mit dem Drahtesel zur Arbeit oder zu Freunden zu fahren. Allerdings erfordert Rad fahren im Winter besonders vorsichtig und rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.
In der Tat müssen Autofahrer auch im Winter mit Radfahrern rechnen. Das Dilemma ist dabei ganz offensichtlich. Die Autofahrer ärgern sich über schlingernde Fahrradfahrer, die sich wiederum darüber aufregen, dass Die Fahrradwege nicht geräumt wurden bzw. völlig vereist sind.
Um Unfälle zu vermeiden sollten Fahrzeugführer deshalb immer ausreichend Abstand zum Fahrradfahrer halten, damit es bei einem Sturz des Radfahrers nicht zur Kollision kommt. Auch wenn durch Schnee und Matsch weniger Platz auf den Straßen herrscht, so sollte trotzdem der Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholvorgang eingehalten werden. Hier sollte verstärkt Rücksicht auf die widrigen Witterungsverhältnisse genommen werden.
Fahrradfahrer hingegen sollten nur dann mit dem Fahrrad fahren, wenn es unbedingt notwendig ist und es keine Alternativen gibt. So sollte bei extremen Wetterbedingungen der öffentliche Personennahverkehr genutzt werden. Entscheidet man sich trotzdem für das Fahrrad, so sollte gut sichtbare Kleidung mit Reflektoren getragen werden. Auch sollte auf eine gute Beleuchtung am Rad geachtet werden. Im Fachhandel gibt es neben geeigneter Bekleidung auch spezielle Winterreifen oder Spikes, die im Gegensatz zu Autospikes in Deutschland nicht verboten sind.
Und sollte man sich während der Fahrt doch unsicher werden, Absteigen und schieben sollte immer eine Option sein, bevor man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Das Rund um Rechtsschutz-Team wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine gute Fahrt.
Um Unfälle zu vermeiden sollten Fahrzeugführer deshalb immer ausreichend Abstand zum Fahrradfahrer halten, damit es bei einem Sturz des Radfahrers nicht zur Kollision kommt. Auch wenn durch Schnee und Matsch weniger Platz auf den Straßen herrscht, so sollte trotzdem der Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholvorgang eingehalten werden. Hier sollte verstärkt Rücksicht auf die widrigen Witterungsverhältnisse genommen werden.
Fahrradfahrer hingegen sollten nur dann mit dem Fahrrad fahren, wenn es unbedingt notwendig ist und es keine Alternativen gibt. So sollte bei extremen Wetterbedingungen der öffentliche Personennahverkehr genutzt werden. Entscheidet man sich trotzdem für das Fahrrad, so sollte gut sichtbare Kleidung mit Reflektoren getragen werden. Auch sollte auf eine gute Beleuchtung am Rad geachtet werden. Im Fachhandel gibt es neben geeigneter Bekleidung auch spezielle Winterreifen oder Spikes, die im Gegensatz zu Autospikes in Deutschland nicht verboten sind.
Und sollte man sich während der Fahrt doch unsicher werden, Absteigen und schieben sollte immer eine Option sein, bevor man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Das Rund um Rechtsschutz-Team wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine gute Fahrt.