• Beitrage zum Thema Rechtsschutzversicherung

    Rechtsschutz News

    Beiträge

Sie sind hier: Startseite / ... /News & Infos /Newsletter-Beiträge

Wie man Kinder im Auto richtig anschnallt

Auto & Verkehr - Newsletter 19/04/2016

Bei jeder Autofahrt ist das richtige Anschnallen essentiell für die Sicherheit aller Passagiere. Gerade deshalb muss der Fahrzeugführer während der gesamten Fahrt dafür sorgen, dass ein mitfahrendes Kind vorschriftsmäßig angeschnallt bleibt. Ein Autofahrer, dessen Kind sich während der Fahrt selbst abgeschnallt hatte, wurde deshalb nun vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro verurteilt. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie beim Anschnallen von Babys und Kleinkindern besonders achten sollten.

© detailblick-foto - Fotolia.com
Erwachsene, Jugendliche oder auch größere Kinder haben es beim Anschnallen verhältnismäßig leicht. Sie können einfach die üblichen Sicherheitsgurte anlegen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm groß sind, dürfen laut Straßenverkehrsordnung jedoch nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden.

Häufig werden bereits beim Einbau von Kindersitzen und Babyschalen die ersten Fehler begangen. Hier sollte man besonders sorgfältig vorgehen. Selbst der beste Kindersitz nutzt Ihnen nichts, wenn er nicht richtig eingebaut wurde. Im Normalfall erfolgt die Befestigung der Kindersitze mit dem üblichen Gurtsystem. Hierbei sind zwingend die Angaben der Hersteller zu beachten. Die sinnvollste Platzierung für den Kindersitz ist im Übrigen hinten rechts. So kann das Kind zur Gehwegseite aussteigen.

Die Sorge mancher Eltern, dass sie ihr Kind mit einem zu eng sitzenden Gurt einengen oder verletzen könnten, ist unbegründet. Vielmehr sind zu locker sitzende Gurtbänder zu vermeiden. Bei einer starken Bremsung oder gar einem Unfall kann es zu schweren Verletzungen kommen, da das Kleinkind bei zu lockeren Gurten aus dem Kindersitz heraus- oder mit dem Oberkörper zu weit nach vorne rutschen kann. Hierdurch könnte der Kopf gegen die Rückenlehne des Vordersitzes stoßen.  

Darüber hinaus hat der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen, dass das Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig angeschnallt ist. In einem aktuellen Urteil stellte das OLG Hamm fest, dass es grundsätzlich dem jeweiligen Mitfahrer obliegt, sich anzuschnallen. Bei schutzbedürftigen Mitfahrern (zum Beispiel Kindern) treffe jedoch den Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht. Das heißt im Einzelfall, dass der Fahrer Routen so auswählen muss, dass er sich regelmäßig nach dem Kind umsehen und gegebenenfalls umgehend anhalten kann. In Sonderfällen muss die Sicherheit des Kindes durch eine Begleitperson gewährleistet werden. Im konkreten Fall hatte sich das vierjährige Kind eigenhändig abgeschnallt, was laut Gericht nur unter einigem Aufwand geschehen sein konnte. Dies hätte der Fahrer bemerken müssen.  
 

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation
  • Weitere Serviceleistungen

mehr erfahren

Mehr zum Verkehrs-Rechtsschutz ...

Mehr zum Verkehrs-Rechtsschutz ...

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren