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Helfen will gelernt sein
Auto & Verkehr - Newsletter 15/09/2016
In Deutschland werden jährlich mehr als acht Millionen Menschen bei Unfällen verletzt. Egal, ob bei der Arbeit, zu Hause oder im Straßenverkehr, das beherzte und überlegte Eingreifen im Notfall kann Leben retten. Um daran zu erinnern, wie wichtig Erste Hilfe im Unglücksfall sein kann, fand am 10. September 2016 der weltweite Tag der Ersten Hilfe statt.
Dieser im Jahr 2000 von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Halbmondgesellschaften initiierte Aktionstag findet in mehr als 150 Ländern jeweils am zweiten Samstag im September statt. Ziel ist dabei, die Bedeutung von fachgerechter Nothilfe bei Unfällen und Katastrophen im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
Denn zum Helfen sind wir laut § 323c Strafgesetzbuch gesetzlich verpflichtet. Dort steht geschrieben: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Doch häufig ist der Erste-Hilfe-Kurs zu lange her und der potentielle Ersthelfer weiß nicht, was er zu tun hat. Daher ist es wichtig, dass Sie in einem Notfall ruhig bleiben und sich zunächst einen Überblick über die vorgefundene Situation verschaffen.
Handeln Sie also nicht kopflos, sondern besonnen. Häufig sind Sie an der Unglücksstelle nicht allein. Umstehende sind bereit mitzuhelfen. Haben Sie deshalb keine Scheu, diese direkt anzusprechen. Wichtig ist nämlich, dass überhaupt eine Person die Initiative ergreift. Und das ist zu tun:
Beruhigen Sie die Betroffenen. Gegebenenfalls auch Mithelfer, falls sie unter Schock stehen. Verhindern Sie außerdem falsches Eingreifen und unüberlegtes Handeln anderer Helfer.
Achtung – immer wieder geraten Menschen, die bei einem Unglück helfen wollen, selbst in Gefahr (zum Beispiel an einer Unfallstelle auf der Autobahn). Dies sollte unbedingt vermieden werden.
Die möglichst rasche Alarmierung des Rettungsdienstes ist ein wichtiger Bestandteil der Ersten Hilfe. Jeder Augenzeuge eines Unfalls sollte in der Lage sein, den Rettungsdienst richtig zu informieren. Folgende Informationen sollten bei der Unfallmeldung genannt werden:
Wo ist der Unfall?
Geben Sie den Ort des Geschehens so genau an, wie Sie können (Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk etc.).
Was ist geschehen?
Beschreiben Sie kurz die Notfallsituation.
Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen?
Dies ist wichtig, damit die Notrufzentrale genügend Einsatzkräfte losschicken kann.
Welche Art von Verletzung oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
Sind Personen zum Beispiel lebensgefährlich verletzt?
Warten auf mögliche Rückfragen der Rettungsleitstelle.
Legen Sie erst dann auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde.
Laut Deutschem Roten Kreuz haben etwa vier Fünftel der Bundesbürger schon einmal an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen. Häufig liegt dieser mehr als zehn Jahre zurück. Es empfiehlt sich daher, alle zwei Jahre die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Das Deutsche Rote Kreuz und andere Institutionen bieten bundesweit Lehrgänge zur Wiederholung und Vertiefung an.
Denn zum Helfen sind wir laut § 323c Strafgesetzbuch gesetzlich verpflichtet. Dort steht geschrieben: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Doch häufig ist der Erste-Hilfe-Kurs zu lange her und der potentielle Ersthelfer weiß nicht, was er zu tun hat. Daher ist es wichtig, dass Sie in einem Notfall ruhig bleiben und sich zunächst einen Überblick über die vorgefundene Situation verschaffen.
Handeln Sie also nicht kopflos, sondern besonnen. Häufig sind Sie an der Unglücksstelle nicht allein. Umstehende sind bereit mitzuhelfen. Haben Sie deshalb keine Scheu, diese direkt anzusprechen. Wichtig ist nämlich, dass überhaupt eine Person die Initiative ergreift. Und das ist zu tun:
Beruhigen Sie die Betroffenen. Gegebenenfalls auch Mithelfer, falls sie unter Schock stehen. Verhindern Sie außerdem falsches Eingreifen und unüberlegtes Handeln anderer Helfer.
Achtung – immer wieder geraten Menschen, die bei einem Unglück helfen wollen, selbst in Gefahr (zum Beispiel an einer Unfallstelle auf der Autobahn). Dies sollte unbedingt vermieden werden.
Die möglichst rasche Alarmierung des Rettungsdienstes ist ein wichtiger Bestandteil der Ersten Hilfe. Jeder Augenzeuge eines Unfalls sollte in der Lage sein, den Rettungsdienst richtig zu informieren. Folgende Informationen sollten bei der Unfallmeldung genannt werden:
Wo ist der Unfall?
Geben Sie den Ort des Geschehens so genau an, wie Sie können (Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk etc.).
Was ist geschehen?
Beschreiben Sie kurz die Notfallsituation.
Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen?
Dies ist wichtig, damit die Notrufzentrale genügend Einsatzkräfte losschicken kann.
Welche Art von Verletzung oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
Sind Personen zum Beispiel lebensgefährlich verletzt?
Warten auf mögliche Rückfragen der Rettungsleitstelle.
Legen Sie erst dann auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde.
Laut Deutschem Roten Kreuz haben etwa vier Fünftel der Bundesbürger schon einmal an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen. Häufig liegt dieser mehr als zehn Jahre zurück. Es empfiehlt sich daher, alle zwei Jahre die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Das Deutsche Rote Kreuz und andere Institutionen bieten bundesweit Lehrgänge zur Wiederholung und Vertiefung an.