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Winterreifenpflicht im Ausland

Auto & Verkehr - Newsletter 05/02/2015

Kaum ist Weihnachten vorbei, stehen auch schon die Osterferien vor der Tür. Viele Urlauber nutzen die freien Tage zu einem Ausflug in die Berge, um Ski fahren zu gehen. Auch in unseren Nachbarländern sollten Sie darauf achten, sicher mit Ihrem Fahrzeug unterwegs zu sein. Hierzu gehört auch die richtige Bereifung des Reisefahrzeugs. Wir sagen Ihnen, in welchen Ländern zum Beispiel Winterreifenpflicht besteht.

Foto: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com
Zur Sicherheit sollten Sie auf dem Weg in Ihren Skiurlaub und bei Winterwetter mit Winter- oder M+S-Reifen fahren. Außerdem sollten Sie immer für eine freie Sicht und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann sorgen. In Deutschland gilt im Übrigen seit 2010 die sogenannte situative Winterreifenpflicht, so dass Autofahrer bei Glatteis, Schneematsch und Schneeglätte nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. In anderen Ländern gelten hingegen folgende gesetzliche Regelungen:

Schweiz:
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings muss beachtet werden, dass es zu Geldbußen kommen kann, wenn aufgrund von ungeeigneter Bereifung der Verkehr behindert wird. Verursachen Sie mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen einen Unfall, droht Ihnen sogar eine nicht unerhebliche Mithaftung.

Österreich:
Auch in Österreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings hält es unser Nachbarland ähnlich wie wir. Bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen mit einem Profil von mindestens 4mm Tiefe ausgerüstet sein.

Italien:
Da in Italien regionale Unterschiede bezüglich einer Winterreifenpflicht bestehen, sollten Sie sich von Oktober bis April vor der Abreise erkundigen, ob auf Ihrer Reiseroute Winterreifenpflicht besteht. Auf der Brennerautobahn, im Aostatal sowie in einigen Provinzen in Südtirol und Mailand gilt bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Pflicht, Schneeketten oder Winterreifen aufzuziehen.

Frankreich:
Ähnlich sieht es auch in Frankreich aus. Hier besteht keine generelle Pflicht, Winterreifen aufzuziehen. Allerdings kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig für bestimmte Strecken vorgeschrieben werden. Häufig geschieht dies durch eine entsprechende Beschilderung der betroffenen Straßenabschnitte.

Slowenien:
In Slowenien besteht vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres Winterreifenpflicht.

Tschechien:
In Tschechien besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März des Folgejahres die situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind also Winterreifen vorgeschrieben.

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