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Was tun bei Wildschaden?

Auto & Verkehr - Newsletter 10/11/2015

Wenn im Herbst und Winter die Dämmerung immer früher einsetzt und es immer häufiger zu Sichtbehinderungen durch Nebel oder Regen kommt, erhöht sich auch die Gefahr von Wildunfällen. Vor allem bei einer Teilkaskoversicherung kommt es bei der Regulierung von Wildunfällen häufig zu Problemen, da der Wildunfall vom Geschädigten zu beweisen ist. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie im Falle eines Unfalls achten sollten.

Was tun bei Wildschaden?
© Petair - Fotolia.com - Wildschaden
Mehr als 200.000 Wildunfälle passieren in Deutschland jedes Jahr. Immer noch unterschätzen viele Autofahrer die Gefährdung durch Tiere, die völlig unvermittelt die Straße überqueren. Dabei sind viele Wildunfälle vermeidbar, wenn man sich an einige Regeln hält. Vor allem bei Fahrten durch Wald- und Wiesengebiete sollte in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung oder in der Nacht die Geschwindigkeit gesenkt werden. Zudem sollten Auto- und Motorradfahrer bei Warnschildern für Wildwechsel besonders aufmerksam sein und den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern.

Sollten Sie ein Tier am Fahrbahnrand oder auf der Straße entdecken, sollten sie zunächst abblenden, dann abbremsen, hupen und anhalten. Wenn sich das oder die Tiere entfernt haben, sollten Sie in Schrittgeschwindigkeit und mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Stelle vorbeifahren, wo Sie vorher das Wild gesehen haben. Bei überraschendem Wildwechsel sollten Sie keine Ausweichmanöver in den Gegenverkehr durchführen. Bremsen Sie - unter Beachtung des Verkehrs - stark ab und halten Sie Ihr Fahrzeug in der Spur. Die Kollision mit dem Tier muss dabei ggf. in Kauf genommen werden.

Kommt es zu einem Unfall, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Sofern es zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist, sollten sie umgehend anhalten und die Warnblinkanlage einschalten. Sichern Sie zudem die Unfallstelle mit einem Warndreieck.
  • Versuchen Sie nicht, dem verletzten Tier zu helfen. Vor allem verletzte Wildschweine können sehr gefährlich werden.
  • Melden Sie den Unfall der Polizei, damit diese den Unfall aufnehmen und den zuständigen Jagdpächter informieren kann. Dies ist auch wichtig, da Versicherungen meist nur dann Schadenersatz leisten, wenn eine schriftliche Bestätigung des Unfalls vorliegt.

Meistens unproblematisch ist für die Beweisführung bei der Versicherung somit, wenn das verletzte oder getötete Wild am Unfallort aufgefunden wird. Am besten sichern Sie, wenn vorhanden, Wildspuren (z.B. Haare oder Blut) am Fahrzeug, indem Sie diese fotografieren.

Und beachten Sie Folgendes: Sollten Sie ein angefahrenes Tier am Straßenrand zurücklassen, ohne dies der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter mitzuteilen, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz. Und sollten Sie es zur eigenen Verwertung mit nach Hause nehmen, so droht Ihnen ein Strafverfahren wegen Wilderei.

Das „Rund um Rechtsschutz“-Team wünscht Ihnen eine gute Fahrt!

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