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Schadenersatz - Im falschen Bus nach Hause

Auto & Verkehr - Newsletter 09/09/2015

Fernbusse haben sich in den vergangenen Jahren zu einer immer beliebteren Alternative zur Bahnfahrt entwickelt. Was aber passiert, wenn man versehentlich in den falschen Bus einsteigt? Ein Ehepaar aus Lüdenscheid hatte vor dem Amtsgericht München auf Schadenersatz geklagt, nachdem es den falschen Bus bestiegen hatte und Mehrkosten für die weitere Heimreise entstanden waren.

© Petair - Fotolia
Was war passiert?
Das Ehepaar aus Lüdenscheid hatte im Internet eine Busreise von Hamburg nach Hagen bei einem Münchener Fernbusunternehmen gebucht. Der Preis für die Fahrt betrug pro Person 15 Euro. Am Abreisetag stieg das Paar gemeinsam in einen bereitgestellten Fernbus, zeigte dem Busfahrer die Fahrkarten und fuhr los.

Als der Bus in Hannover anhielt, fragte der Ehemann beim Busfahrer nach, wann der Bus denn Hagen erreichen würde, schließlich musste das Paar noch einen Anschlusszug nach Lüdenscheid erreichen. Erst in diesem Moment klärte der Busfahrer die beiden Reisenden darüber auf, dass sie in den Bus nach Frankfurt eingestiegen waren. Aber nicht nur das, der Busfahrer weigerte sich zudem, die Eheleute weiterzubefördern. Aus diesem Grund buchte das Paar Zugtickets von Hannover nach Hagen, die insgesamt 90 Euro kosteten. Da dieser Zug jedoch viel später als der geplante Fernbus in Hagen ankam, gab es keine Möglichkeit mehr, mit der Bahn nach Lüdenscheid zu kommen. Nach einer 45 Euro teuren Taxifahrt erreichten die beiden Reisenden dann doch noch ihr Zuhause.

Im Anschluss an diese missglückte Reise verlangte das Paar nun die Erstattung der Tickets für die Bahn- sowie die Taxifahrt. Außerdem sollte auch der Fahrpreis der Fernbusreise erstattet werden. Insgesamt 180 Euro. Da das Fernbusunternehmen die Zahlung ablehnte, klagten die Eheleute vor dem Amtsgericht München.

Das Urteil:
Das AG München hat die Klage abgewiesen. Das Ehepaar hat keinen Beförderungsvertrag für die von ihm gewählte Fahrt nach Frankfurt abgeschlossen. Zudem sei die tatsächlich gebuchte Fahrt nach Hagen planmäßig durchgeführt worden. Nur im Falle einer Annullierung dieser Fahrt hätte das Paar einen Ausgleichsanspruch gehabt. Dass die Kläger in den falschen Bus eingestiegen sind, kann dem Busunternehmen auch nicht zugerechnet werden. Es besteht schließlich keine Rechtspflicht, die beiden am Einsteigen des Busses nach Frankfurt zu hindern, vielmehr liegt hier ein beachtliches Mitverschulden des Ehepaares vor.

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