• Beitrage zum Thema Rechtsschutzversicherung

    Rechtsschutz News

    Beiträge

Sie sind hier: Startseite / ... /News & Infos /Newsletter-Beiträge

MEINRECHT in der Corona-Krise – Maskenpflicht

Corona-Krise - News 29/04/2020

Die Corona-Krise hält Deutschland weiter in Atem. Trotz einiger Lockerungen verändert sich die Gesamtsituation stetig weiter und Vorsicht bleibt geboten. Wir möchten mit unserer Reihe „MEINRECHT in der Corona-Krise“ weiterhin die wichtigsten juristischen Fragestellungen für Sie erörtern.

<b>MEIN</>RECHT in der Corona-Krise – Maskenpflicht
© Powerofflowers - iStock
In fast allen 16 Bundesländern gilt ab heute eine Maskenpflicht. Nur Schleswig-Holstein zieht erst Mitte dieser Woche nach. Laut Bundesregierung sollen Bürgerinnen und Bürger von nun an vor allem im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus müssen also Mund und Nase fortan bedeckt werden. Verstöße gegen diese Maskenpflicht können teuer werden, sind bundesweit aber unterschiedlich geregelt. Demnach werden bei fehlendem Mund-Nasen-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften in Bayern 150 Euro fällig. Andere Bundesländer hingegen verzichten auf Strafzahlungen oder fordern lediglich moderate Summen. Besonders teuer kann es aber für Ladenbesitzer werden, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog in Bayern eine Zahlung von 5.000 Euro vor.

Was viele Eltern nicht wissen: In vielen Bundesländern gilt die Pflicht bereits für Schulkinder bzw. ab einem Alter von sechs Jahren. Das heißt, Sie müssen auch sicherstellen, dass Ihre Kinder ab diesem Alter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die in Ihrem
Merkblatt zum Beispiel den Unterschied der einzelnen Masken erklärt und Tipps gibt, worauf Sie beim Tragen der Masken achten müssen.

Besondere Vorsicht beim Autofahren mit Mund-Nasen-Schutz ist übrigens für Brillenträger geboten. Denn liegt der Mund-Nasen-Schutz an den Rändern nicht eng am Gesicht an, wird der Atem umgelenkt – und beschlägt die Brille. In der Hektik des Straßenverkehrs kann das zu kritischen Situationen führen. Aber darf man seine Maske überhaupt im Auto tragen?

Eine schwierige Frage, schließlich hat die Bundesregierung empfohlen, sich und seine Mitmenschen vor allem in Situationen mit Atemmasken zu schützen, in denen die sogenannte Abstandsregel nur bedingt umgesetzt werden kann. Hierzu dürfte das Auto zählen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist hier eindeutig: Das Gesicht muss erkennbar bleiben! In § 23 StVO steht: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Das Bußgeld für diese Fälle beträgt 60 Euro. Da sich die Verpflichtung der Bundesregierung bzw. der einzelnen Länder lediglich auf das Einkaufen sowie den Personennahverkehr bezieht, dürfte die StVO Vorrang haben. Wird mit einem Mund-Nasen-Schutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, kommt es zu einem ganz normalen Bußgeldverfahren. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden – zum Beispiel wenn er durch eine fest installierte Geschwindigkeitsüberwachung fotografiert wurde –, kann dem Halter des Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage drohen.


Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation
  • Weitere Serviceleistungen

mehr erfahren

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren