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Sturmabsicherung am Eigenheim
Haus & Wohnen - News 23/03/2021
In den vergangenen Wochen war es draußen ziemlich ungemütlich. Die ersten Stürme des Jahres ziehen über das Land und hinterlassen mehr oder weniger große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Gebäude in exponierter Lage, also auf Anhöhen, Bergkuppen oder freier Fläche, sind besonders gefährdet. Veröffentlicht der Wetterdienst eine Sturmwarnung, sollten Sie vor allem alle Fenster, Türen und Fensterläden schließen sowie etwaige Markisen aufrollen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Gartenmöbel sichern und Ihr unter Bäumen geparktes Fahrzeug wegfahren. Aber denken Sie immer daran: Bringen Sie sich selbst nicht unnötig in Gefahr und helfen Sie hilfsbedürftigen Personen, sich in Sicherheit zu bringen.
Sobald Windstärke 8 gemessen wird – das entspricht einer Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h –, handelt es sich um einen Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dann haben Sie, wenn Sie ausreichend versichert sind, Anspruch auf Schadenersatz. Die 2019er-Stürme „Bennet“ und „Eberhard“ haben zu extremen Schäden geführt. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, sind die versicherten Schäden mit 650 Millionen Euro allein durch diese beiden Stürme besonders hoch. Eine gute Versicherung kann also nicht schaden.