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Bauvorschriften – wie ausgefallen darf mein Eigenheim aussehen?
Haus & Wohnen - News 28/08/2020
Ein gelbes Dach oder eine pinke Fassade? Häuslebauer dürfen in Deutschland ihr Haus nicht immer nach Wunsch bauen. Hierfür gibt es Vorgaben der Gemeinden sowie Verordnungen und Gesetze. Das führt so weit, dass die Bauaufsicht sogar im Nachgang verlangen kann, dass ein fertiges Haus noch einmal verändert werden muss. Vorsicht ist also geboten.

Neben dem ist auch die Gestaltungssatzung zu beachten. Diese ist in Nordrhein-Westfalen in der Bauordnung NRW (BauO NRW) zu finden. Hier sind zum Beispiel die Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW) sowie die Gestaltung (§ 12 BauO NRW) geregelt. In § 12 BAuO NRW heißt es:
(1) Bauliche Anlagen (…) müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken.
(2) Bauliche Anlagen(…) sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören. Auf die erhaltenswerten Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.
Die Frage, ob Sie Ihre Fassade pink streichen dürfen, hängt also von der Auslegung dieser Verordnung ab. Sie sollten sich also mit den zuständigen Mitarbeitern des zuständigen Bauamts besprechen. Nur so vermeiden Sie unnötigen Stress beim Bau Ihres Hauses.
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