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Sturmabsicherung am Eigenheim
Haus & Wohnen - Newsletter 28/09/2018
Kaum hat der Herbst begonnen, wird es draußen ungemütlich. Die ersten Herbststürme ziehen über das Land und hinterlassen mehr oder weniger große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Gebäude in exponierter Lage, also auf Anhöhen, Bergkuppen oder freier Fläche, sind besonders gefährdet. Veröffentlicht der Wetterdienst eine Sturmwarnung, sollten Sie vor allem alle Fenster, Türen und Fensterläden schließen sowie etwaige Markisen aufrollen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Gartenmöbel sichern und Ihr unter Bäumen geparktes Fahrzeug wegfahren. Aber denken Sie immer daran: Bringen Sie sich selbst nicht unnötig in Gefahr und helfen Sie hilfsbedürftigen Personen, sich in Sicherheit zu bringen.
Sobald Windstärke 8 gemessen wird – das entspricht einer Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h –, handelt es sich um einen Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dann haben Sie, wenn Sie ausreichend versichert sind, Anspruch auf Schadenersatz. Die 2018er-Winterstürme „Friederike“ und „Burglind“ haben zu besonders hohen Schäden an Wohngebäuden geführt. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, sind die versicherten Schäden nach Stürmen, Hagel und Starkregen mit 1,3 Milliarden Euro bereits im ersten Halbjahr 2018 so hoch wie sonst in einem ganzen Jahr. Eine gute Versicherung kann also nicht schaden.