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Mietpreis bei Eigenbedarfskündigungen
Haus & Wohnen - Newsletter 16/03/2017
Ein Mieter, der trotz einer rechtmäßig ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung nicht auszieht, muss damit rechnen, dass der Vermieter für die Zeit der Nutzung nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Nachforderung geltend macht. Durch die Kündigung endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Damit einhergehend hat auch die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung zur Miethöhe keinen Bestand mehr. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

Das Urteil: Die Richter entschieden zu Gunsten des Vermieters. Er kann wegen der Vorenthaltung der Mietsache als Nutzungsentschädigung nicht nur die von dem Beklagten entrichtete vereinbarte Miete, sondern weiter gehend auch die für vergleichbare Objekte ortsübliche Miete verlangen. Der BGH sprach dem Vermieter seine gewünschte Nachforderung vollumfänglich zu. Denn weder müssten die mietrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden, die eine Erhöhung nur bis zu einer gewissen Grenze ermöglichen (Kappungsgrenze), noch müsse sich der Vermieter entgegenhalten, dass aufgrund der Eigenbedarfskündigung der Vermieter ja gerade den Neuvermietungspreis nicht erzielen würde.