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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 09/2016

15.09.2016

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © fabiomax - Fotolia.com

Recht: Falschparker auf Privatgrundstück – abschleppen?

Private Grundstücksbesitzer sind in der Regel dazu berechtigt, Falschparker umgehend abschleppen zu lassen, wenn dies erforderlich ist, um die Störung zu beheben. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in diesem Fall nicht beachtet werden. Dies entschied nun das Amtsgericht München. Was war passiert? ...

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Foto: © sabine hürdler - Fotolia.com

Der sichere Schulweg

Seit wenigen Wochen sind die Sommerferien vorbei und ein neues Schuljahr hat begonnen. Aufgeregte Schulkinder und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr prägen wieder das Straßenbild. Die Gefahr schwerer Unfälle an stark befahrenen Straßen oder unübersichtlichen Kreuzungen steigt. Um das Risiko eines Unfalls zu verringern, geben wir Ihnen hier einige Tipps, worauf Sie und Ihre Kinder achten sollten ...

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Foto: © akf - Fotolia.com

Helfen will gelernt sein

In Deutschland werden jährlich mehr als acht Millionen Menschen bei Unfällen verletzt. Egal, ob bei der Arbeit, zu Hause oder im Straßenverkehr, das beherzte und überlegte Eingreifen im Notfall kann Leben retten. Um daran zu erinnern, wie wichtig Erste Hilfe im Unglücksfall sein kann, fand am 10. September 2016 der weltweite Tag der Ersten Hilfe statt ...

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Foto: © Anthony Leopold- Fotolia.com

Und dann war da noch ...

… eine 90-jährige Dame, die aus Angst vor Einbrechern ihr Bargeld zerrissen hatte – 18.500 Euro. Ihre Enkel hatten versucht, die 37 zerrissenen 500-Euro-Scheine bei der Deutschen Bundesbank in München umzutauschen. Dies wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass ein Ersatz dann ausgeschlossen sei, wenn Banknoten von ihrem Inhaber vorsätzlich zerstört wurden. Daraufhin erhob eine Enkelin, die zwischenzeitlich zur Betreuerin der Dame bestellt worden war, Klage. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel verpflichtete in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die Deutsche Bundesbank zum Ersatz des Geldes. Zwar habe die Dame die Banknoten vorsätzlich zerstört, ärztliche Befunde und das ungewöhnliche Verhalten sprächen aber dafür, dass sie sich zum Zeitpunkt der Beschädigung in einem Zustand geistiger Verwirrung befunden habe.

 

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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