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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 07/2019

26.07.2019

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: @ Robert Kneschke - Fotolia.com

Schadenfrei durch den Sommerurlaub – Was Sie zu Hause vor der Abreise erledigen sollten

Wenn Sie im Urlaub von Ihrem Nachbar angerufen werden und dieser berichtet, dass die Feuerwehr bei Ihnen zu Hause gerade die Haustür aufbricht, um Wasser aus der Wohnung zu pumpen, ist der Urlaubsspaß erst einmal vorbei. Dabei lässt sich mit ein paar einfachen Handgriffen das Risiko von Bränden und Wasserschäden während Ihrer urlaubsbedingten Abwesenheit stark reduzieren ...

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Foto: © Fxquadro - Fotolia.com

Mit dem E-Scooter durch den Straßenverkehr!

In diesen Tagen rollen die ersten E-Scooter zum Leihen durch deutsche Städte. Seit Mitte Juni 2019 ist eine Zulassung solcher Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen möglich – die meisten Hersteller müssen für ihre Modelle aber noch jeweils eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Erst die Zulassung erfolgt ist, kann auch der Verkauf an Privatpersonen über Händler oder im Onlinehandel beginnen. Käufer müssen sich aber zunächst noch eine Haftpflichtversicherung besorgen ...

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Foto: © VanHope - Fotolia.com

Helfen will gelernt sein

In Deutschland werden jährlich mehr als acht Millionen Menschen bei Unfällen verletzt. Egal ob bei der Arbeit, zu Hause oder im Straßenverkehr, das beherzte und überlegte Eingreifen im Notfall kann Leben retten ...

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Foto: © Daniel Myjones - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... ein Urlaubspaar, dessen Abendflug von Stockholm nach Hause kurzfristig gestrichen wurde. Daraufhin übernachtete das Paar in einem Hotel, in dem es auch zu Abend aß – inklusive zweier Champagnercocktails. Die dadurch entstandene Rechnung von fast 530 Euro (286 Euro für das Zimmer, 240 Euro für das Abendessen samt Cocktails) wollte das Paar von der Fluggesellschaft zurückerstattet bekommen. Zu Recht wie die Richter am Düsseldorfer Amtsgericht nun entschieden: „Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden.“ Na dann…

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer
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Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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