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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 06/2018

28.06.2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Image'in - Fotolia.com

Was tun bei Reisemängeln?

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch nicht immer wird aus der geplanten Reise der erhoffte Traumurlaub. Egal ob Ungeziefer im Hotelzimmer, ein Steinstrand, wo doch weißer Sandstrand im Katalog zugesagt wurde, oder ein fehlender, aber vorher zugesicherter Meerblick: Reisemängel gibt es zur Genüge. Häufig können Urlauber im Nachhinein den Reisepreis beim Veranstalter mindern. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten. Wir haben Ihnen für den Fall der Fälle einige Tipps zusammengestellt ...

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Foto: © Ralf Geithe - Fotolia.com

Worauf Sie beim Buchen eines Mietwagens achten sollten

Viele Touristen greifen an ihrem Urlaubsort auf einen Mietwagen zurück. Egal, ob man auf Mallorca in die Berge oder auf Fuerteventura von Küste zu Küste fahren möchte – ein Mietwagen bietet im Urlaub die Freiheit, spontan zu entscheiden, was man erleben möchte. Auch wenn eine Vielzahl von Mietwagen-Firmen seriös arbeiten, sollte man aufpassen, dass man nicht versehentlich in eine der vielen „Preisfallen“ tappt. Wir haben Ihnen einige Tipps zusammengestellt, die Sie beim Buchen eines Mietwagens berücksichtigen sollten ...

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Foto: © Tomasz Zajda - Fotolia.com

Rechtsirrtümer im Alltag – Unfallflucht bei Hinterlassen eines Adresszettels?

Mit unserer Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Ein Irrtum, der bis heute weit verbreitet ist, ist der, dass es bei einem Unfall beim Rangieren oder Ausparken ausreicht, seine Adresse samt Telefonnummer an das beschädigte Fahrzeug zu heften ...

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Foto: © william87 - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

...  ein teurer Parkverstoß. Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug so ungünstig geparkt, dass es die vorbeifahrende Straßenbahnlinie blockierte. Bis der Falschparker abgeschleppt werden konnte, setzte der Betreiber der Straßenbahn Taxen für die Personenbeförderung ein, schließlich war er dazu verpflichtet, einen „Schienenersatzverkehr“ einzurichten. Die andere Alternative, Busse einzusetzen, war hingegen nicht möglich, da keine freien Busse verfügbar waren. Das Resultat: 948,13 Euro Taxigebühren und eine allgemeine Schadenpauschale in Höhe von 25 Euro. Zwar wollte der Falschparker gegen den Bescheid der Stadt vorgehen, das Amtsgericht Frankfurt entschied aber für den Straßenbahnbetreiber (Az.: 32 C 3586/16), sodass der Parkverstoß am Ende fast 1.000 Euro kostete. Autsch!

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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