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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 05/2018

29.05.2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © pbaum - Fotolia.com

Das zerkratzte Auto

Wer kennt es nicht, das Baustellenschild „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder“? Aber ganz so einfach ist das nicht. Denn wann Eltern tatsächlich für ihre Kinder haften, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einem aktuellen Fall zerkratzte ein siebenjähriges Kind das parkende Auto eines Nachbarn. Die Eltern wollten nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Zu Recht, wie das Amtsgericht München nun entschied (AZ.: 345 C 13556/17) ...

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Vorsicht beim Grillen – Glut und heiße Asche sind brandgefährlich

Selten ist man sich so einig: Grillen ist ein Volkssport, eine Lebensphilosophie, eine Haltung. Auch die Brandursachenermittler des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) stehen regelmäßig am Grill – leider meist nach einem Schadenfeuer ...

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Foto: © chika_milan - Fotolia.com

Wann darf gegrillt werden?

Kaum steigen die Temperaturen im Frühling, werden die Elektro- und Holzkohlegrills aus dem Keller hervorgeholt und es wird fleißig angegrillt. Vor allem in Städten, in denen der eigene Garten nicht selbstverständlich ist, stellt das Grillen auf dem heimischen Balkon ein zwischenmenschliches Problem dar. Und so wird immer häufiger aus dem Grillspaß mit Freunden eine rechtliche Auseinandersetzung. Doch was darf man eigentlich rein rechtlich, wenn der Nachbar im Mehrfamilienhaus kein Verständnis für den Geruch von Bratwurst oder gegrilltem Gemüse hat? ...

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Foto: © bluedesign - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

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Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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