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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 03/2017

16.03.2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei)
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © drubig-photo - Fotolia.com

Eltern und Kinder krank – was nun?

Berufstätige Eltern haben in der nasskalten Jahreszeit häufig ein Problem, wenn die Kinder oder im schlimmsten Fall Kinder und Eltern gleichzeitig erkranken. Wer betreut die Kinder? Darf ein Elternteil zu Hause bleiben? Und an wen muss man sich wenden, wenn die Kinder über einen längeren Zeitraum erkranken? Wir haben Ihnen einige wichtige Fakten zum Thema zusammengefasst ...

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Mietpreis bei Eigenbedarfskündigungen

Ein Mieter, der trotz einer rechtmäßig ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung nicht auszieht, muss damit rechnen, dass der Vermieter für die Zeit der Nutzung nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Nachforderung geltend macht. Durch die Kündigung endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Damit einhergehend hat auch die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung zur Miethöhe keinen Bestand mehr. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil ...

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Rechtsirrtümer im Alltag – Einkaufenl

Mit unserer neuen Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Besonders viele dieser Irrtümer finden sich im Kaufrecht. Deshalb starten wir mit drei Fällen aus dem Bereich „Umtausch“ ...

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Foto: © Kara - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

…ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer dreisten Lüge seinen Versicherungsschutz verloren hat. Der Arbeitnehmer hatte nach einem Unfall zunächst Zahlungen aus seiner Berufshaftpflichtversicherung erhalten. Als das Versicherungsunternehmen den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers überprüfen sollte, klagte dieser, in einem Rollstuhl sitzend, über starke Schmerzen. Allerdings irritierte seine gute körperliche Verfassung den Versicherungsmitarbeiter. Weitere Recherchen förderten aktuelle Bilder im Internet zu Tage, die den angeblichen Rollstuhlfahrer beim Marathonlaufen zeigten. Darauf kündigte ihm die Versicherung. Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Klage. Ohne Erfolg, wie das OLG Oldenburg nun entschied. Arbeitnehmer, die ihre Berufshaftpflichtversicherung in dreister Weise belügen, genießen keinen Versicherungsschutz. Das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig zerstört, dass die Versicherung fristlos – auch für die Zukunft – kündigen darf.

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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