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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 02/2018

26.02.2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © DanBu.Berlin - Fotolia.com

Neues Baurecht 2018

Für Bauverträge, die seit Januar 2018 geschlossen werden, gilt neues Recht. Für private Bauherren bringt das unter anderem Verbesserungen in Bezug auf Widerrufsrecht, Bauunterlagen und die Höhe für Abschlagszahlungen. Die wichtigsten Veränderungen haben wir Ihnen hier zusammengefasst ...

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Foto: © Patrick Daxenbichler- Fotolia.com

Frostschäden an Wasserleitungen

Die Zahl der Wasserschäden in Immobilien steigt in Frostperioden sprunghaft an. Das zeigt die Statistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS). Oft wartet die böse Überraschung bei der Rückkehr aus dem Urlaub oder der Ankunft im Ferienhaus: aufgeplatzte Wasserleitungen, getrennte Rohrverbindungen, ruinierte Möbel. Wir geben Tipps, wie Sie Schäden an Ihren Wasserleitungen verhindern können ...

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Foto: © animaflora - Fotolia.com

Der verspätete Sturmschaden

Am 18. Januar 2018 wütete Orkantief Friederike über Deutschland. Die traurige Bilanz des Sturms waren mindestens sechs Tote und viele Verletzte. Friederike hinterließ unzählige umgestürzte Bäume und abgedeckte Häuser. Schäden, die im Normalfall von der Gebäudeversicherung reguliert werden. Muss die Versicherung auch zahlen, wenn ein Baum erst einige Tage nach einem Sturm umfällt? Das Oberlandesgericht Hamm hat so einen Fall vor kurzem entschieden ...

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Foto: © Tomasz Zajda - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... der Reiseanbieter, der bei Kreuzfahrten automatisch zehn Euro Trinkgeld pro Person und Nacht vom Bordkonto der Reisenden abbuchte. Das Unternehmen berief sich dabei auf eine entsprechende Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich wurde im Reiseprospekt darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden kann. Das Landgericht Koblenz hat diese Praxis nun in einem Urteil kassiert. Ein Hinweis, dass die Zahlung gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reicht nicht aus, um das Gebot der Ausdrücklichkeit zu erfüllen. Verbraucher müssen einer Zahlung, die über die Hauptleistung hinausgeht, wie hier das Trinkgeld, ausdrücklich zustimmen. Trinkgelder dürfen demnach nicht automatisch ohne Zustimmung des Verbrauchers vom Bordkonto abgebucht werden.

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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