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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 11/2020

29.11.2020

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © KenWiedemann - iStock

Verkehrsrecht: Bußgeld bei gesperrter Spur auch ohne Tempolimit möglich?

Sogenannte Schilderbrücken können einzelne Fahrstreifen einer Autobahn sperren. Ist hierdurch ein Fahrstreifen einer mehrspurigen Autobahn durch ein Dauerlichtzeichen gesperrt, so gilt dort kein Tempolimit mehr. Dass es sich jedoch nicht lohnt, auf einer dieser gesperrten Spuren mit hoher Geschwindigkeit weiterzufahren, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 1 Ss (OWi) 11/19) in einer viel beachteten Entscheidung ...

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Foto: © Carmen Hauser - iStock

Abschleppkosten auch bei unklarer Beschilderung?

Autofahrer müssen Abschleppkosten nicht tragen, wenn die Halteverbotsschilder, die zum Abschleppen führten, so aufgestellt wurden, dass sie mit einfacher Umschau nicht zu erkennen sind und die zuständige Verkehrsbehörde das ordnungsgemäße Aufstellen nicht ausreichend dokumentiert hat ...

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Foto: © MATJAZ SLANIC - iStock

Achtung vor Frost in ungenutzten Gebäuden

82 % der Frostschäden an Wasser- und Heizungsleitungen entstehen in nicht oder nur teilweise genutzten Immobilien. Ferienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit freien Wohnungen sind dabei ebenso betroffen, wie Immobilien in Umbauphasen oder beim Eigentümerwechsel ...

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Und dann war da noch ...

... ein Motorradfahrer, der in einer Baustelle über einen nicht markierten Absatz stürzte. An eben dieser Stelle wurde die Fahrbahn erneuert, sodass sich an der Stelle ein zehn Zentimeter hoher Absatz gebildet hatte. Zwar befanden sich neben der Straße ein Haufen mit Schutt und Straßenresten, da der Straßenabschnitt vorübergehend mit Schotter aufgefüllt wurde, Warnschilder waren jedoch nicht aufgestellt worden. Die Schadensersatzforderung des Kradfahrers wurde von der zuständigen Gemeinde zurückgewiesen, da ihrer Meinung nach der Verunglückte zu schnell oder aber zu unaufmerksam gefahren sein musste. Das daraufhin eingeschaltete Landgericht Neubrandenburg (Az.: 3 O 152/20) sah dies anders und gab dem Motorradfahrer recht. Der Höhenunterschied war für den Kläger nicht erkennbar gewesen. Die erforderliche Sicherheit des Verkehrs sei ohne Warnschilder nicht zu gewährleisten gewesen. Somit treffe den Betroffenen auch kein Mitverschulden am Unfall.
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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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