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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 11/2015

10.11.2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei)
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Petair - Fotolia.com

Goldener Tipp: die richtigen Winterreifen

Die ersten Schneeflocken sind in den höher gelegenen Regionen Deutschlands bereits gefallen. Die Faustregel, dass man Winterreifen von „O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – fahren sollte, hat sich also wieder einmal bewahrheitet. Trotzdem haben auch Mitte November noch nicht alle Autofahrer Winterreifen aufgezogen. Worauf beim Kauf neuer Winterreifen zu achten ist, lesen Sie hier ...

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Foto: © Petair - Fotolia.com

Was tun bei Wildschaden?

Wenn im Herbst und Winter die Dämmerung immer früher einsetzt und es immer häufiger zu Sichtbehinderungen durch Nebel oder Regen kommt, erhöht sich auch die Gefahr von Wildunfällen. Vor allem bei einer Teilkaskoversicherung kommt es bei der Regulierung von Wildunfällen häufig zu Problemen, da der Wildunfall vom Geschädigten zu beweisen ist. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie im Falle eines Unfalls achten sollten ...

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Foto: © klz - Fotolia.com

Sturmabsicherung am Eigenheim

Kaum hat der Herbst begonnen, wird es draußen ungemütlich. Die ersten Herbststürme ziehen über das Land und hinterlassen mehr oder weniger große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer Einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren ...

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Die neue ÖRAG Homepage

Foto: © Astrid Gast - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

… Glatteis in der Selbstbedienungs-Waschanlage. Wer bei Temperaturen im Bereich um den Gefrierpunkt sein Fahrzeug in einer Autowaschanlage waschen möchte und dabei stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Betreiber der Waschanlage. Dies entschied das OLG Hamm in einer nun veröffentlichten Entscheidung. Dass es beim winterlichen Betrieb einer Waschanlage durch betriebsbedingt verspritztes Wasser zu einer - mit vertretbarem Aufwand - nicht zu verhindernden Glättebildung kommen kann, ist allgemein bekannt. Der Kunde muss also auf diese Gefahr nicht gesondert hingewiesen werden.

 

> weitere Rechtsschutz News finden Sie hier

 

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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