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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 10/2019

31.10.2019

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: @ ArtMarie - iStock

Wenn Halloween-Streiche aus dem Ruder laufen

Wenn Kinder an Halloween als Hexe, Werwolf oder Vampir von Haus zu Haus ziehen, wollen sie nur eins: Süßigkeiten. Wer nichts Süßes parat hat, muss nach dem Motto „Trick or treat“ mit Streichen rechnen. Konfetti im Briefkasten, Zahnpasta auf der Türklinke oder eine Plastikspinne auf der Türschwelle – all das gilt als harmloser Streich. Wenn Kinder aber zu weit gehen und Hauswände mit Eiern bewerfen, Böller in Briefkästen stecken oder Autos zerkratzen, handelt es sich rechtlich gesehen um Sachbeschädigung. Wann Eltern für ihre Kinder haften und wie sie sich am besten vor den finanziellen Folgen schützen können Sie hier lesen ...

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Foto: © anyaberkut - iStock

Wann können Sie Ihren Resturlaub ins Folgejahr übertragen?

Ein weit verbreiteter Irrtum im Arbeitsleben ist, dass Arbeitnehmer ihren Resturlaub auf jeden Fall mit in das kommende Jahr nehmen können. Grundsätzlich müssen Urlaubstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden. In welchen Fällen ein Übertrag doch erlaubt ist, lesen Sie hier ...

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Foto: © hobo_018 - iStock

Der unterschätzte Zebrastreifen

Immer wieder passieren an Zebrastreifen zum Teil schwere Unfälle, weil sich Fußgänger blind auf die Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen oder Autofahrer Passanten übersehen oder einfach ignorieren. Das liegt daran, dass sich viele Verkehrsteilnehmer gar nicht sicher sind, wie man sich an einem Zebrastreifen zu verhalten hat. Wir haben Ihnen alle Regeln zum Verhalten am Zebrastreifen zusammengefasst ...

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Foto: © ÖRAG AG

Und dann war da noch ...

... das KUBUS-Kundenurteil 2019. Im Rahmen der Studie „KUBUS Rechtsschutz 2019“ bestätigen unsere Kunden die ausgezeichneten Leistungen der ÖRAG – und das nun zum zwölften Mal in Folge. Absolut top fällt die Beurteilung in den Kategorien „Kundenzufriedenheit“ und „Betreuung“ aus: Gleich zweimal haben wir hier den 1. Platz belegt!

78 % der ÖRAG-Kunden sind vollkommen zufrieden bis sehr zufrieden. Unsere Note verbesserte sich hier auf 1,92 - der Spitzenwert im Gesamtmarkt. In der Betreuungsqualität verbesserten wir unsere Note von 2,08 auf 1,93 – damit sind wir auch hier Bester im Marktvergleich. Einen deutlichen Anstieg gab es im Preis-Leistungs-Verhältnis. Rund 67 Prozent unserer Kunden sind mit Preis und Leistung der ÖRAG vollkommen zufrieden oder sehr zufrieden – ein Wert, der uns in dieser Kategorie die Auszeichnung „Hervorragend“ beschert. Die Bewertung verbessert sich von 2,40 im Jahr 2018 auf aktuell 2,25. Das freut uns besonders, da es ein weiteres Mal unsere Strategie bestätigt, Top-Leistungen zu attraktiven Prämien anzubieten.

Weitere Infos zum KUBUS-Kundenurteil finden Sie H I E R 

> weitere Rechtsschutz News finden Sie hier

 

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer
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Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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