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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 10/2017

24.10.2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Kaspars Grinvalds - Fotolia.com

Vorsicht bei hochhackigen Damenschuhen

Die Eigentümerin eines mehr als hundert Jahre alten Mehrfamilienhauses verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn sich vor der Haustür ein Gitterrost-Fußabtreter befindet, indem eine Besucherin mit dem schmalen Absatz ihres Schuhs hängen bleibt. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) kürzlich entschieden ...

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Foto: © Thaut Images - Fotolia.com

Rechtsirrtümer im Alltag – Autobahn

Mit unserer neuen Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Auch im Straßenverkehr sind einige Rechtsirrtümer weit verbreitet. Das betrifft auch das Fahren auf der Autobahn. Die bekanntesten Irrtümer haben wir Ihnen hier zusammengefasst ...

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Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Mietrecht: Streit über die Mietkaution

Nicht nur die Suche nach einer geeigneten Wohnung, vor allem in Großstädten, wird immer komplizierter und zeitaufwendiger, auch das Thema Mietkaution führt immer häufiger zu Streit. Wie hoch darf sie sein und wofür darf sie verwendet werden. Immer häufiger müssen sich Anwälte um das Thema kümmern. Wir versuchen einige wichtige Fragen zu beantworten ...

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Foto: © Karin & Uwe Annas - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... ein beschädigtes Garagentor. Der spätere Kläger hatte seinen Wagen zum Reifenwechseln in seine Stammwerkstatt gebracht. Dafür hatte er die neu anzubringenden Sommerreifen horizontal in den durch die die umgeklappte Rückbank vergrößerten Kofferraum gelegt und zur Werkstatt gebracht. Der zuständige Mitarbeiter klappte nach abgeschlossener Montage dieser Reifen die Rückbank wieder hoch und stellte die Winterreifen nebeneinander in den Kofferraum. Zu Hause angekommen öffnete der Kläger per Fernsteuerung die Kofferraumklappe, woraufhin die aufrecht transportierten Räder aus dem Kofferraum gegen das mittlerweile wieder verschlossene Garagentor rollten. Sachschaden: 6.000 Euro. Auch wenn der Kläger zu Protokoll gab, dass er durch die abgedunkelten Scheiben seines Fahrzeugs nicht habe erkennen können, wie die Reifen transportiert wurden, verneinte das Oberlandesgericht Oldenburg, bei dem die Streitigkeit landete, einen Schadenersatzanspruch. Durch das bedenkenlose Öffnen des Kofferraums trifft den Kläger eine Mitschuld, so die Richter. Schließlich hätte er mit einem kurzen Blick in den hinteren Wagenbereich erkennen können, dass die Rückbank wieder hochgeklappt war. Das Verschulden des Reifenhändlers tritt laut OLG hinter die Mitschuld des Klägers.

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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