Wird der Newsletter richtig angezeigt? Wenn nicht, klicken Sie bitte hier

Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 09/2021

28.09.2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © photovs - iStock

Darf der Arbeitgeber die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen?

Viele Arbeitgeber haben ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der Covid-19-Pandemie erlaubt, von zu Hause aus zu arbeiten. Diese Homeoffice-Regelungen werden nun vielerorts wieder abgeschafft. Aber darf der Arbeitgeber seine Weisung einfach ändern? Das Landesarbeitsgericht (LAG) München musste sich mit dieser Thematik in seinem Urteil vom 26.08.2021 beschäftigen (Az.: 3 SaGa 13/21) ...

  > weiter


Foto: © AndreyPopov - iStock

Urteil des Monats - Fristlose Kündigung bei Drohung

Wer seinem Vorgesetzten droht, er werde sich krankschreiben lassen, wenn er für eine bestimmte Schicht eingetragen wird, darf vom Arbeitgeber gekündigt werden. Im konkreten Fall sogar fristlos. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Az.: 5 Sa 319/20) ...

  > weiter


Foto: © AndreyPopov - iStock

Die vier am meisten unterschätzten Schadenfälle

Wer Freunden schon einmal beim Umzug geholfen hat und dabei unachtsam war, kennt wohl den unangenehmen Moment, wenn zum Beispiel der Farbeimer aus der Hand fällt. Meistens tritt kurz darauf die beruhigende Erkenntnis ein, dass man für solche Fälle versichert ist. Doch was ist mit den Fällen, an die man nie gedacht hat? ...

  > weiter



Und dann war da noch ...

...ein Hochzeits-DJ, der nach getaner Arbeit mit dem Auto nach Hause fahren wollte. Leider sprang sein Wagen nicht an, weshalb er einen angetrunkenen Hochzeitsgast zum Überbrücken des Autos herbeirief. Dieser erklärte dem DJ, dass er sich nicht wirklich mit Autos auskenne und zudem ein paar Gläser Bier getrunken habe, was dem DJ jedoch egal war. Und so kam es dazu, dass der Hochzeitsgast das Überbrückungskabel nicht korrekt an der Autobatterie befestigte, so dass es zu einer sogenannten Verpolung kam. Die Starthilfe musste abgebrochen werden und am Fahrzeug des DJs entstand laut eines Versicherungsgutachtens ein Schaden in Höhe von 3.500 Euro. Die eingereichte Klage des DJs auf Schadensersatz wies das Amtsgericht München jedoch ab. Der beklagte Hochzeitsgast habe ausreichend deutlich gemacht, dass er für Schäden nicht haften wolle. Zudem scheiden auch deliktische Ansprüche aus. Schließlich sei bei der Verwechslung der Pole kein Verschulden des Gastes gegeben. Somit liegt im Drängen des DJs ein deutlich überwiegendes Mitverschulden. Das Amtsgericht wies die Schadensersatzklage vollumfänglich ab.



> weitere Rechtsschutz News finden Sie hier

 

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

Wie zufrieden sind Sie mit uns? 

Impressum

Social Media
ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Tel.: 0211 529-5555 - MEINRECHT
Fax: 0211 529-5199
E-Mail: newsletter@oerag.de

Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender) | Marcus Hansen | Andreas Heinsen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer
Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de

Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

Newsletterabmeldung:

Falls Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, klicken Sie einfach auf den folgenden Link. Sie werden dann direkt aus unserem Verteiler gelöscht. Sollte der Link nicht anklickbar sein, kopieren Sie den kompletten Link und fügen Sie ihn in die Adresszeile Ihres Internet-Browsers ein.

[abmeldelink]