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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 08/2022

26.08.2022

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © AndreyPopov - iStock

Urteil des Monats: Versehentliches Anschalten einer Herdplatte ist grob fahrlässig

Kommt es zu einem Küchenbrand in einem Wohnhaus, weil vor dem Verlassen der Wohnung statt eine Herdplatte ausgeschaltet, eine andere Herdplatte versehentlich angeschaltet wurde, so kann die Wohngebäudeversicherung ihre Leistung um 25 Prozent kürzen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bremen in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung (OLG Bremen, Az.: 3 U 37/21) ...

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Foto: © Katarzyna Bialasiewicz - iStock

Nachhaltige Altersvorsorge wird immer wichtiger

Denkt die junge Generation ans Alter, geschieht dies oft mit Bauchschmerzen. Schon lange wird jungen Leuten gepredigt, dass sie privat für ihre Rente vorsorgen müssen - und viele befolgen diesen Rat. Doch das Leben besteht aus mehr als nur der finanziellen Sicherheit. Die drohende Energiekrise und die immer offensichtlicheren Folgen des Klimawandels haben das Bewusstsein für Nachhaltigkeit bei vielen noch einmal verstärkt. Das Auto wird häufiger stehen gelassen und im Supermarkt werden regionale Produkte gekauft. Wie man heute fürs Alter vorsorgt und trotzdem seinen Prinzipien treu bleibt, lesen Sie hier ...

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Foto: © Zdenek Sasek - iStock

Was tun, wenn sich Wespe & Co. ins Auto verirren?

Immer wieder passieren Unfälle, weil sich eine Wespe ins Auto verirrt hat und die Insassen aufgrund des Insekts hektisch oder sogar panisch reagieren. Doch welches Verhalten ist richtig? Und zahlt eigentlich die Versicherung bei einem Unfall, der durch eine Unachtsamkeit - ausgelöst durch eine Wespe - stattgefunden hat? ...

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Und dann war da noch ...

... ein Ferrari 599 GTB 60 F1 Alonso. Nur 40 Exemplare gibt es von diesem Modell weltweit. Eins davon sollte mit einer kleinen Delle in der Karosserie in die Werkstatt. Allerdings verunfallte auf dem Weg dorthin ein Mitarbeiter eines Luxus-Autohändlers mit dem Ferrari auf regennasser Fahrbahn. Das Ergebnis: Totalschaden. Der Wagen verlor aufgrund des Unfalls 200.000 Euro an Wert. Die Versicherung hingegen wollte nicht zahlen. Als Begründung gab sie an, dass es sich nicht um eine Fahrt "zu betrieblichen Zwecken" gehandelt habe. Dagegen klagte der Händler. Das Landgericht München muss nun den Fall verhandeln. Weil Zeugen aussagten, dass tatsächlich ein Reparatur-Termin mit der Werkstatt vereinbart war, stehen die Chancen für den Händler jedoch nicht schlecht, dass die Versicherung doch bezahlen muss.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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