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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 08/2017

22.08.2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © YakobchukOlena - Fotolia.com

Reiserücktritt bei Terrorgefahr?

Anschläge in Paris und Istanbul, Bomben in Brüssel oder in einem Flugzeug über dem Sinai: Terror findet immer häufiger auch in Urlaubsregionen statt, wie der tragische Tod zweier Urlauberinnen im ägyptischen Badeort Hurghada im Juli 2017 wieder einmal verdeutlichte. So ist es kein Wunder, dass sich viele Touristen verunsichert fühlen und ihre geplanten Reisen aufgrund drohender oder bereits begangener Terroranschläge doch noch stornieren wollen. Doch den Urlaub kostenfrei zu stornieren ist gar nicht so einfach ...

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Foto: © stokkete - Fotolia.com

Rechtsirrtümer im Alltag – Online-Einkauf

Mit unserer neuen Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Besonders viele dieser Irrtümer finden sich bei Kaufverträgen im Internet. Nach Fällen aus dem Bereich Umtausch und Reklamation behandeln wir diesmal „Irrtümer beim Online-Einkauf“ ...

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Foto: © chaunpis - Fotolia.com

Der gestohlene Schlüssel – wer nicht aufpasst, verliert den Versicherungsschutz

Wer durch fahrlässiges Verhalten den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben, wenn mithilfe dieses Schlüssels Gegenstände aus seiner Wohnung entwendet werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm vor Kurzem entschieden ...

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Foto: © zhu difeng - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... die gläserne Drehtür. Eine 86-jährige Dame hatte sich dieser Drehtür von der Seite aus genähert und dabei übersehen, dass auch die Einfassung der Tür aus Glas war. Sie stieß gegen diese Einfassung, stürzte zu Boden und verletzte sich dabei schwer. Die Dame verlangte später vom Betreiber des Hotels, in dem sie gestürzt war Schmerzensgeld und Schadenersatz, da die Glasfassung nicht ausreichend gekennzeichnet war. Dies würde eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht darstellen. Und tatsächlich entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im Sinne der Klägerin. Die Landesbauordnung in Schleswig-Holstein besagt nämlich, dass Glasflächen, die bis zum Boden reichen und daher nicht so gut zu erkennbar sind, auch gekennzeichnet werden müssen. Der Hotelier habe gegen diese Bestimmung verstoßen. Allerdings trifft auch die Klägerin eine Mitschuld. Die verhängnisvolle Glasfläche sei bei ausreichender Aufmerksamkeit sehr wohl zu erkennen gewesen, zumal die Geschädigte mit ihrem Mann bereits seit drei Tagen in dem Hotel gewohnt, die Tür also bereits gekannt habe.


 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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