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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 07/2016

07.07.2016

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei)
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © orelphoto - Fotolia.com

Goldener Tipp: Die Autofahrt im Sommer

Barfuß Auto fahren? Als Beifahrer die Beine aus dem Fenster strecken oder mit der Sonnenbrille am Straßenverkehr teilnehmen? Nicht alles, was im Sommer hilft, die Hitze zu ertragen, ist auch erlaubt. Wir haben Ihnen ein paar Informationen und Tipps zur Autofahrt im Sommer zusammengestellt ...

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Foto: © Photographee.eu - Fotolia.com

Wie finde ich das richtige Altenheim?

Bis ins Jahr 2030 werden mehr als 22 Millionen Menschen älter als 65 Jahre sein. Im Vergleich zu den etwas mehr als 17 Millionen im Jahr 2013 ist dies eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. Konsequenz aus dieser Entwicklung ist, dass die Altenpflege einen immer wichtigeren Teil in unserer Gesellschaft einnehmen wird. Umso bedeutender wird die Überlegung, in welchem Pflege- oder Altenheim Sie Ihre Angehörigen unterbringen. Wir geben Ihnen einige wertvolle Tipps, wie Sie das (den Umständen entsprechend) passende Heim finden können ...

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Foto: © SylaK - Fotolia.com

Fahrzeugschaden aufgrund von Schlaglöchern – was tun?

Vor allem auf kleineren Nebenstraßen sind sie immer wieder zu finden – Schlaglöcher. Grund hierfür sind häufig Schäden durch längere Frostperioden im Winter, bei denen das Wasser, das in eine defekte Oberfläche eines Straßenbelages eindringen konnte und dort gefroren ist, die Risse beim Frieren weiter vergrößert. Doch was ist zu tun, wenn Sie tatsächlich in ein Schlagloch fahren und Ihr Auto dabei beschädigen wird? Wir geben Ihnen ein paar wertvolle Tipps ...

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Foto: ©RAM - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

…ein betrunkener Fußgänger, der einer Polizeistreife deshalb auffiel, weil er von einem fremden Fahrrad die Reifen abmontierte und sich auch sonst äußerst aggressiv gezeigt habe, indem er ständig mit den Füßen gegen Häuserwände, Straßenschilder und Verkehrseinrichtungen getreten habe. Eine Blutprobe ergab 2,5 Promille. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte durch ein polizeiliches Einsatzprotokoll Kenntnis von dem Fall erlangt und ein ärztliches Gutachten vom Randalierer verlangt. Als er das jedoch nicht vorlegte, zog sie seinen Führerschein ein. Das Verwaltungsgericht in Trier bestätigte diese Vorgehensweise nun in einem Urteil. Neben der Aggressivität des Fußgängers hätte vor allem der Vermerk im Polizeibericht, dass er trotz hoher Alkoholisierung absolut klar und berechnend gewirkt habe, den Verdacht eines ernsthaften Alkoholproblems hervorgerufen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss bei einem solchen Verdacht zwingend ein ärztliches Gutachten anfordern.

 

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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