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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 06/2019

27.06.2019

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: @ juefraphoto - Fotolia.com

Sommerhitze – Worauf Sie auf der Arbeit achten sollten!

In den kommenden Tagen erwarten die Meteorologen für ganz Deutschland Temperaturen von bis zu 38 Grad Celsius. Akut drohen Hitzeschlag und Sonnenbrände. Wir geben einige Tipps, wie jeder Einzelne sich schützen kann – sowohl im Büro, als auch an der frischen Luft ...

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Foto: © Rido - Fotolia.com

Reiseapotheke – Was im Sommerurlaub nicht fehlen darf

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir Ihnen zusammengefasst, was alles in die Reiseapotheke für Sie und Ihre Kinder gehört. Aber Achtung: Für einige Medikamente gibt es in manchen Ländern, insbesondere in Afrika und Asien, Einfuhrverbote. Sprechen Sie also mit Ihrem Arzt, ob er Ihnen ggf. ein Attest für den persönlichen Bedarf der Medikamente ausstellen kann ...

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Foto: © Stockfotos-MG - Fotolia.com

Was tun bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Immer wieder kündigen größere Unternehmen an, dass sie in Kürze Personal entlassen, also Stellen abbauen müssen. Egal, ob Warenhaus, Autozulieferer oder der Hersteller von Flugzeugteilen. Sie alle versuchen zunächst durch Freiwilligenprogramme oder andere Maßnahmen ihre Mitarbeiteranzahl zu verkleinern. Reicht dies nicht aus, greifen viele Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen zurück. Aber darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einfach so kündigen? Und was können gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dagegen tun? Wir haben Ihnen ein paar Informationen zusammengestellt ...

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Foto: © Phuong - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... eine Passagierin auf vierwöchiger Kreuzfahrt, die an einem Tag mit stürmischer See das Laufband des bordeigenen Fitnessstudios nutzten wollte. Unglücklicherweise schwanke das Schiff als sie wieder vom Laufband absteigen wollte so sehr, dass sie stürzte und sich das Kreuzbein brach. Im Anschluss an die Reise verklagte die verletzte Frau den Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage hingegen ab. Der Reiseveranstalter muss vor offensichtlichen Gefahren nicht warnen, so die Richter. Der Schiffsreisenden habe klar sein müssen, dass ein Schiff bei hohem Wellengang schwanke. Da müsse man sich eben an Bord vorsichtig bewegen und sich Halt verschaffen. Das gelte auch für das Fitnessstudio. Der Veranstalter der Reise sei deshalb auch nicht verpflichtet, bei Wellengang das Studio zu schließen.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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