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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 03/2018
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27.03.2018 |
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion
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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters |
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Foto: © ysbrandcosijn - Fotolia.com
Achtung, Wildwechsel – auch im Frühling ist Vorsicht geboten
Jedes Jahr passieren mehr als 250.000 Wildunfälle auf deutschen Straßen. Dabei unterschätzen viele Autofahrer immer noch die Gefährdung durch Tiere, die völlig unvermittelt die Straße überqueren. Vor allem im Herbst, aber auch im Frühling sind vermehrt Wildtiere unterwegs. Autofahrer sollten im Moment also besonders vorsichtig sein
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Foto: © Photographee.eu - Fotolia.com
Frühjahrs-Check für Hausbesitzer
Der klassische Frühjahrsputz gehört mittlerweile fast schon der Vergangenheit an, schließlich fällt heutzutage während der Heizperiode nicht mehr so viel Dreck an, wie es früher der Fall war. Zudem erleichtern technische Hilfsmittel das Sauberhalten der eigenen vier Wände. Warum aber vor allem Hausbesitzer im Frühjahr eine ausführliche Kontrolle von Haus und Garten durchführen und den Frühjahrsputz somit nach draußen verlegen sollten, lesen Sie hier
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Foto: © matimix - Fotolia.com
Rechtliche Risiken beim Ehrenamt
Fast jeder dritte Deutsche übt ein Ehrenamt aus. Dabei ist es egal, ob man beim Technischen Hilfswerk oder in einem Sportverein ehrenamtlich arbeitet oder als Wahlhelfer fungiert. Ein Ehrenamt ist per Definition ein freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf ein Entgelt ausgerichtet ist. Ohne ehrenamtliche Helfer würden deshalb viele Bereiche im öffentlichen und auch sozialen Leben gar nicht mehr funktionieren. Aber wie verhält es sich eigentlich mit der rechtlichen Seite des Ehrenamtes
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Foto: © Paolese - Fotolia.com
Und dann war da noch ...
... eine Vollbremsung aus dem Nichts. Im Normalfall spricht bei einem Auffahrunfall alles gegen den Auffahrenden. Denn es liegt in diesen Fällen nahe, dass dieser zu schnell, zu unaufmerksam oder ohne den erforderlichen Sicherheitsabstand gefahren ist. Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG Oldenburg, Az. 1 U 60/17) kann aber auch den Vorausfahrenden ein sogenanntes Mitverschulden treffen. Im vorliegenden Fall hatte ein Pkw-Fahrer seinen Wagen stark abgebremst, um in seine Hauseinfahrt einzubiegen. Zwar konnten die ersten beiden Autos hinter ihm noch bremsen, der dritte Fahrer aber konnte nicht mehr bremsen, so dass es zu einem Auffahrunfall kam. Hier sahen die Richter des Gerichts ein Mitverschulden des bremsenden Fahrzeugführers. Zwar muss man, so die Richter, im Straßenverkehr immer damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Auto plötzlich bremst, im vorliegenden Fall aber ließen Zeugenaussagen vermuten, dass sich der Fahrer durch einen Überholversuch seines Hintermannes provoziert gefühlt habe und diesen durch das plötzliche Abbremsen habe maßregeln wollen. Das OLG Oldenburg bewertete deshalb das Mitverschulden des Fahrers mit einem Drittel.
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.
Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.
Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.
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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
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