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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 01/2018

23.01.2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Smole - Fotolia.com

Worauf achten beim Hauskauf?

Wer träumt nicht auch manchmal von einem Eigenheim? Dieser Traum muss nicht zwingend mit einem Neubau und dem damit einhergehenden Baustress verbunden sein. Auch gebrauchte Immobilien haben ihren Charme. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie beim Hauskauf achten sollten ...

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Foto: © contrastwerkstatt - Fotolia.com

Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

Egal, ob für Kleidung, Elektrogeräte oder einen Kochkurs – jedes Jahr werden zu Geburtstagsfeiern oder anderen Festen unzählige Warengutscheine verschenkt. Häufig landen diese erst einmal in der Schreibtischschublade. Schließlich soll der Gutschein nicht verloren gehen ...

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Foto: © John Smith - Fotolia.com

Karneval – keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr

An Karneval wird geschunkelt, gebützt und getanzt. Und natürlich wird in der „fünften Jahreszeit“ auch das ein oder andere alkoholische Getränk konsumiert. Wer in der Faschings- und Karnevalszeit keine böse Überraschung erleben möchte, sollte sich jedoch an einige Regeln halten. Es gilt: keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr ...

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Foto: © Sondem - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... eine Schlägerei unter Kollegen und die Frage, ob diese als Arbeitsunfall gilt. Im konkreten Fall fuhr der Kläger nach einem Einsatz auf einer Baustelle mit mehreren Kollegen in einem Transporter nach Hause. Die nach dem Arbeitstag auf der Baustelle verschwitzten Arbeiter gerieten darüber in Streit, ob man wegen der „schlechten Luft“ die Fenster öffnen oder besser die Zugluft vermeiden solle. Nach einigen beleidigenden Worten kam es zwischen zwei der Arbeiter zum Streit, in dem der spätere Kläger durch Schläge und Tritte verletzt wurde. Nachdem die Berufsgenossenschaft zunächst einen Arbeitsunfall ablehnte, kam das Landessozialgericht Stuttgart zu einem anderen Ergebnis.

Nach dessen Auffassung steht auch der (direkte) Nachhauseweg von der Arbeitsstätte zur Wohnung unter dem Schutz der gesetzlichen Wegeunfallversicherung. Das versicherte Zurücklegen des Weges zur Arbeitsstätte sei die maßgebliche Ursache für die Einwirkungen durch den Täter gewesen, da sich zuvor darüber gestritten wurde, ob das Fenster wegen unangenehmer Gerüche durch die verschwitzte Arbeitskleidung geöffnet oder wegen der Erkältungsgefahr durch Zugluft geschlossen gehalten werden sollte und wer dies zu bestimmen habe. In der Straftat habe der unmittelbar vorangegangene Streit über Themen mit konkretem Bezug zur versicherten Tätigkeit nachgewirkt.

 



 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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