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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 01/2017

23.01.2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei)
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Christian Schwier - Fotolia.com

Welches Streumittel bei Eisglätte

Wie in jedem Winter stellt sich auch in diesem Jahr nach den ersten richtig kalten Tagen die Frage, welches Streumittel sich am besten für Treppen und Gehwege eignet. Selbst die Gerichte müssen sich immer wieder mit dem Thema beschäftigen. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Urteil, dass Hobelspäne kein geeignetes Streumittel für eisglatte Straße ist. Wir geben Ihnen im Folgenden ein paar Tipps ...

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Foto: © mbruxelle - Fotolia.com

Mit dem Fahrrad durch den Winter

Auch wenn es ganz offensichtlich gefährlich ist, lassen sich viele Fahrradfahrer nicht davon abbringen bei Schnee und Matsch mit dem Drahtesel zur Arbeit oder zu Freunden zu fahren. Allerdings erfordert Rad fahren im Winter besonders vorsichtig und rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen ...

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Foto: © Gerhard Seybert - Fotolia.com

Das Fahrverbot der Straßenverkehrsordnung

Mit unserem Bußgeldrechner informieren wir Sie über wichtige Regeln der Straßenverkehrsordnung. Bei Ärger im Straßenverkehr sagt Ihnen der Bußgeldrechner, ob eine Verwarnung, ein Bußgeld oder gar der Führerscheinentzug droht. Aber wie funktioniert eigentlich so ein Führerscheinentzug? Wir haben Ihnen ein paar Informationen hierzu zusammengefasst ...

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Foto: © Picture-Factory - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

…der Zeitpunkt an dem eine Berufsausbildung und somit der Anspruch auf Kindergeld endet. Das Finanzgericht in Baden-Württemberg stellte im Wesentlichen auf das im Ausbildungsvertrag genannte Ende ab. Die Berufsausbildung endet dann, wenn das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung nach dem angestrebten Berufsziel befähigt. Laut Finanzgericht ist dies mit Bekanntgabe der Ergebnisse der Abschlussprüfung der Fall. Endet das Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag hingegen später, muss auf diesen Zeitpunkt abgestellt werden.

 

> weitere Rechtsschutz News finden Sie hier

 

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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