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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 01/2016
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14.01.2016 |
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion
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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters |
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Foto: © dandyandy - Fotolia.com
Goldener Tipp: mit dem Auto durch den Winter
Der erste Schnee ist bereits gefallen und trotz des milden Dezembers wird das morgendliche Freikratzen der Windschutzscheibe langsam zur Routine. Der Winter steht vor der Tür. Allerhöchste Zeit, die Autos winterfest zu machen. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten müssen
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Foto: © Ammentorp - Fotolia.com
Portemonnaie gestohlen – was tun?
Eine kleine Unachtsamkeit reicht aus. Eben hing Ihre Handtasche noch über der Stuhllehne, jetzt ist sie nicht mehr da. Natürlich ist man zunächst einmal geschockt, wenn der Geldbeutel, das Handy oder sogar die ganze Handtasche gestohlen wurde. Doch der Bestohlene sollte ruhig bleiben und überlegen, was alles geklaut wurde – um gegebenenfalls Kreditkarten oder Handys sperren zu lassen
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Rechtsschutz vom Testsieger - Tarif 50plus schon ab 190 Euro jährlich
Sind Sie aktiv, mobil und möchten schützen, was Sie sich im Leben aufgebaut haben? Dann ist unser umfangreicher Rechtsschutz für Sie besonders wichtig. Unseren Rundum-Schutz erhalten Sie in der Zielgruppe „50plus“ bereits ab 190 Euro jährlich
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Foto: © Peter Atkins - Fotolia.com
Urteil des Monats: Streit um die Raucherpause
Eine kleine Unachtsamkeit reicht aus. Eben hing Ihre Handtasche noch über der Stuhllehne, jetzt ist sie nicht mehr da. Natürlich ist man zunächst einmal geschockt, wenn der Geldbeutel, das Handy oder sogar die ganze Handtasche gestohlen wurde. Doch der Bestohlene sollte ruhig bleiben und überlegen, was alles geklaut wurde – um gegebenenfalls Kreditkarten oder Handys sperren zu lassen
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Foto: © zebryansk - Fotolia.com
Und dann war da noch ...
…ein Ehepaar aus Thüringen, das gegen seinen Reiseveranstalter geklagt hatte. Den beiden Reisenden wurde in der Dominikanischen Republik der Zimmersafe aufgebrochen. Mehr als umgerechnet 750 Euro wurden dem Paar entwendet. Diesen Betrag wollten sie von ihrem Reiseveranstalter zurückhaben. Ebenso Schadensersatz in Höhe von 20 Prozent für die entgangene Urlaubsfreude – schließlich hätte der Reiseanbieter für die Sicherheit im Hotel sorgen müssen. Das sah das Amtsgericht München anders und lehnte die Klage des Ehepaares ab. Ein Diebstahl aus dem Hotelsafe stellt in der Regel keinen Reisemangel dar, sondern gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.
Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).
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Vorstand: Klaus R. Hartung | Andreas Heinsen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Walter Tesarczyk
Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
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