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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 11/2017

24.11.2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © adisa - Fotolia.com

Bauvorschriften – wie ausgefallen darf mein Eigenheim aussehen?

Ein gelbes Dach oder eine pinke Fassade? Häuslebauer dürfen in Deutschland ihr Haus nicht immer nach Wunsch bauen. Hierfür gibt es Vorgaben der Gemeinden sowie Verordnungen und Gesetze. Das führt so weit, dass die Bauaufsicht sogar im Nachgang verlangen kann, dass ein fertiges Haus noch einmal verändert werden muss. Vorsicht ist also geboten ...

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Foto: © Kzenon - Fotolia.com

Was es bei der betrieblichen Weihnachtsfeier zu beachten gibt

Gegen Ende des Jahres laden viele Unternehmen ihre Mitarbeiter zur betrieblichen Weihnachtsfeier ein. Die meisten Arbeitnehmer freuen sich auf das gesellige Zusammensein mit den Kollegen und den Vorgesetzten. Aber darf man der Veranstaltung auch fernbleiben? Was ist, wenn dem Arbeitnehmer auf dem Weg zur oder auf der Weihnachtsfeier selbst etwas zustößt? Und was kann passieren, wenn man auf der Feier selbst etwas zu tief ins Glas geschaut hat? Wir haben die Antworten ...

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Foto: © Institut für Schadenverhütung

Brandgefahr – die meisten Brände entstehen auf dem heimischen Herd

Jedes Jahr verlieren Menschen in Deutschland durch Wohnungsbrände ihr Leben. Doch auch wenn das Schlimmste verhindert werden kann, ist ein Feuer in den eigenen vier Wänden für die Betroffenen stets ein Albtraum, der mit den Löscharbeiten der Feuerwehr nicht vorbei ist ...

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Foto: © imSiegert-batcam - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... der rasende Autofahrer mit schwacher Blase. Der 61-jährige Autofahrer war geblitzt worden, als er mit überhöhter Geschwindigkeit eine Bundesstraße befuhr. Da es innerhalb eines Jahres bereits der zweite Verstoß dieser Art war, wurde nicht nur ein Bußgeld angeordnet, sondern zusätzlich auch ein einmonatiges Fahrverbot gegen ihn verhängt. Dieses Fahrverbot empfand der Mann als ungerechtfertigt. In seiner Beschwerde trug er vor, dass er nach einer Prostataoperation nur noch über eine eingeschränkte Kontinenz verfüge. Grund für die Geschwindigkeitsüberschreitung sei ein starker, schmerzhafter Harndrang gewesen, den er während der Fahrt verspürt habe. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin jedoch keinen Grund, vom Fahrverbot abzusehen. Zwar kann eine besondere körperliche Disposition durchaus Grund dafür sein, dass von einem Regelfahrverbot abzusehen sei. Dies sei aber nicht der Normalfall. Der Betroffene müsste sich vielmehr bei der Planung seiner Fahrt grundsätzlich auf seine körperliche Schwäche einstellen und Vorkehrungen treffen, um bei auftretendem Harn- oder Stuhlgang rechtzeitig reagieren zu können.

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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