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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 11/2016
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22.11.2016 |
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion
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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters |
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Foto: © candy1812 - Fotolia.com
Achtung, Bußgeld – fünf Dinge, die Sie im Winter besser nicht tun sollten!
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ – Dieses Sprichwort gilt auch im Winter. Denn viele Dinge, die wir in der kalten Jahreszeit täglich tun, sind eigentlich verboten und mit einem Bußgeld belegt. Was Sie in Zukunft besser nicht mehr tun sollten, lesen Sie hier ...
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Foto: © Pixelot - Fotolia.com
Wann können Sie Ihren Resturlaub ins Folgejahr übertragen?
Ein weit verbreiteter Irrtum im Arbeitsleben ist, dass Arbeitnehmer ihren Resturlaub auf jeden Fall mit in das kommende Jahr nehmen können. Grundsätzlich müssen Urlaubstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden. In welchen Fällen ein Übertrag doch erlaubt ist, lesen Sie hier ...
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Foto: © stadtratte - Fotolia.com
Problemfall Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld ist eine finanzielle Sonderzuwendung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Es wird meistens mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt. Immer wieder kommt es jedoch zu Streitigkeiten über diese Sonderzahlung. Wie viel Weihnachtsgeld bekommt eigentlich eine Teilzeitkraft und was passiert mit den Ansprüchen bei einer Kündigung? Wir haben für Sie einige Fälle zusammengefasst, die in den vergangenen Jahren vor Gericht gelandet sind ...
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Foto: © Miroslawa Drozdowski - Fotolia.com
Und dann war da noch ...
… der Streit um die gemeinsame Nutzung eines Gartens, den kürzlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu klären hatte. Eine aus lediglich zwei Mitgliedern bestehende Eigentümergemeinschaft stritt sich darüber, wie der gemeinsame Garten zu nutzen sei. Der Eigentümer der kleineren Wohnung forderte eine Mitnutzung des Gartens, was aber nicht möglich war, da der Eigentümer mit der größeren Wohnung im Garten Brennholz lagerte und somit den beanspruchten Teil der Rasenfläche für sich alleine nutze. Das, so die Bundesrichter, sei jedoch nur dann okay, wenn ihm alle Eigentümer ein Sondernutzungsrecht einräumen. Wenn sich Wohnungseigentümer über die Nutzung des gemeinsamen Gartens jedoch nicht einigen können, so die Richter weiter, kann dieser vom Gericht räumlich unter den streitenden Parteien aufgeteilt werden.
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.
Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).
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Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender) | Andreas Heinsen
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Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de
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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
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